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Wettbewerb
Bonuspunke - Treueprämien - Sammelaktionen
Gliederung:
Allgemeines:
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- Gutscheine
- Prepaidguthaben
- BGH v. 17.07.2008:
Zwar sind Werbeaktionen, mit denen die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird, im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Verbraucher wettbewerbswidrig. Das gilt jedoch nicht für jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen. Auch ist nicht jede an Minderjährige gerichtete Sammel- und Treueaktion unzulässig. Abzustellen ist bei besonders schutzbedürftigen Zielgruppen auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher dieser Gruppe. Werden Schokoriegel während der Werbeaktion zum üblichen Preis und unter klar verständlichen Teilnahmebedingungen verkauft, ist eine Bonus-Punkte-Aktion nicht zu beanstanden.
Apotheken:
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- Internetapotheke
- OLG Frankfurt am Main v. 05.06.2008:
Ein Prämiensystem, in dessen Rahmen eine Apotheke für den Erwerb verschreibungspflichtiger preisgebundener Bonuspunkte gewährt, mit denen bei der Apotheke selbst oder bei Partnerunternehmen andere Leistungen erworben werden können, ist wettbewerbswidrig. Ob die Bonuspunkte eine Gegenleistung für den Erwerb von Arzneimitteln sind, ist im Einzelfall aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs zu beurteilen.
- OLG Hamburg v. 25.03.2010:
Das "Bonus-Modell" des Anbieters DocMorris stellt einen Verstoß gegen § 78 AMG, §§ 1, 3 AMPreisV sowie gegen § 7 HWG dar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung sind die §§ 1,3 AMPreisV und § 7 HWG in der Regel nebeneinander anwendbar.
Flugprämienprogramme:
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- Flugtickets
- Reisen
- BGH Urteil vom 28.01.2010:
Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens, nach der bei einer Kündigung des Teilnehmervertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren, benachteiligt den Flugreisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.