Flugtickets - Werbung mit Flugpreisen - Billigflieger - Nebenkosten
 

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AGB - Bonuspunkte - Geschenkgutscheine - Preisangaben - Reisen - Ticketverkauf - Virtuelles Hausrecht - Wettbewerb - Widerrufsausschluss - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht


Onlinehandel mit Flugtickets und Werbung mit Flugpreisen


Neben CD- und Bücherkauf haben Reise- und dabei insbesondere Flugbuchungen einen erheblichen Anteil am Online-Geschäft.

Werden Flüge für einen ganz bestimmten Reisezeitpunkt oder für eine bestimmte der Zeit nach feststehende Dauer über das Internet gebucht, dann findet das Fernabsatzrecht gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung, so dass ein Widerrufsrecht oder ein Rücktrittsrecht ohne Entschädigung nicht möglich ist. Im Gegenzug kann der Kunde aber ohne zeitliche Beschränkungen vom Vertrag zurücktreten, muss dann allerdings je nach dem Zeitpunkt des Rücktritts gestaffelte Stornogebühren bezahlen, die umso höher sind, je dichter der Rücktritt vor dem gebuchten Reisebeginn erfolgt.








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -
  • Wikipedia-Artikel: Fluggesellschaft

  • Wikipedia-Artikel: Billigflieger

  • OLG München v. 15.11.2002:
    Wer in Kenntnis, dass der im Internet angegebene Preis für einen Flug viel zu niedrig ist, diesen online bucht, um den Anbieter nach einer online erfolgten Bestätigung für die Nichtinanspruchnahme des gebuchten Flugs zu einer Zahlung zu veranlassen, handelt rechtsmissbräuchlich und kann deshalb aus der Buchung keine Rechte herleiten.

  • BGH v. 17.09.2009:
    Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die für den Fall einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung vorsieht, stellt eine nach § 309 Nr. 5 Alt. 1 Buchst. a BGB unwirksame Schadenspauschalierung dar. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde zur Entrichtung des Beförderungsentgelts eine Belastungsermächtigung für ein Kreditkartenkonto oder eine Einzugsermächtigung für ein Bankkonto erteilen muss und andere Zahlungswege nach den vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen sind. Eine derartige Klausel ist auch nicht als Preisnebenabrede wirksam.




AGB / Haftungsbeschränkung: - nach oben -
  • LG Berlin v. 07.07.2004:
    Bei grober Fahrlässigkeit entfällt eine Haftungsbeschränkung des Reisevermittlers. Es ist grob fahrlässig, wenn in einer Buchungsmaske hinter verschiedenen Zielorten gleichen Namens nicht angegeben wird, in welchem Land die Zielorte liegen - hier Melbourne -, so dass für den Kunden akute Verwechslungsgefahr besteht.

  • LG Dortmund v. 15.05.2009:
    Klauseln in AGB einer Fluggesellschaft, die sie berechtigen, einen gebuchten Flug sofort zu stornieren und die SCHUFA zu informieren, wenn eine Kreditkartenlastschrift oder sonstiger Bankeinzug misslingt, ohne dass der Kunde durch Mahnung in Verzug gesetzt worden ist, sind überraschend und unangemessen und somit unzulässig.




Preisgestaltung: - nach oben -
  • BGH v. 03.04.2003:
    Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird (Internet-Buchungssystem).

  • BGH v. 15.01.2004:
    Zur Frage der Berührung wesentlicher Belange der Verbraucher im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG bei der Werbung für Flüge in einer übersichtlich gestalteten Anzeige, bei der interessierte Verbraucher die genannten Einzelpreise (die als "ab"-Preise genannten Flugpreise und die jeweils hinzukommenden Steuern) als Bestandteile der Endpreise ohne weiteres einander zuordnen und die Endpreise ohne Schwierigkeiten berechnen kann.

  • OLG Düsseldorf v. 30.10.2007:
    Erweckt ein beworbener Flugpreis in unlauterer Weise den Anschein, es handele sich um den Endpreis, ist dies geeignet, dem Verbraucher seine Marktentscheidung erheblich zu erschweren. Die Werbung für eine Flugreise unter Angabe eines Preises, der noch nicht den gesonderten Kerosinzuschlag enthält, verstößt gegen die Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen und ist wettbewerbswidrig.

  • OLG Frankfurt am Main v. 14.02.2008:
    Bei der Preiswerbung für Flüge ist der tatsächlich zu entrichtende Endpreis unter Einschluss aller Preisbestandteile anzugeben. Soweit dabei insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Flugziele und wegen der Variabilität bestimmter Preisbestandteile als Endpreise Mindestpreise („ab“-Preise) genannt werden, müssen diese Mindestpreise ebenfalls sämtliche Preisbestandteile enthalten. Diese preisangabenrechtlichen Anforderungen gelten auch, wenn zu einem genannten Preis weitere Preisbestandteile wie ein Treibstoffzuschlag und eine „Service Charge“ hinzukommen.

  • KG Berlin v. 30.04.2009:
    Bringt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rationalisierungsregelung für den Vertragspartner Nachteile mit sich, so ist im Rahmen der Inhaltskontrolle abzuwägen, ob dem Vertragspartner angesichts der Rationalisierungsvorteile diese Nachteile zugemutet werden können. Löst bei einer online-Buchung eines Flugtickets bei einem sog. Billigflieger jede gewählte Zahlungsart (insbesondere auch das elektronische Lastschriftverfahren) eine zusätzliche Gebühr aus, hält dies einer Inhaltskontrolle nicht stand, weil dies mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und die Vertragspartner der Fluggesellschaft in unangemessener Weise benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).

  • LG Leipzig v. 19.03.2010:
    Wird in der Werbung für die Vermittlung der Flugbuchungen ein Preis blickfangmäßig herausgestellt, der nicht das vom Vermittler erhobene Serviceentgelt enthält, so stellt dies einen Verstoß gegen Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008 sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG dar. Bei der Servicegebühr des Vermittlers, die dieser gegenüber den Kunden erhebt, handelt es sich um ein Entgelt i.S.d. Art. 2 Nr. 18 der VO (EG) Nr. 1008/2008, das dem Flugpreis hinzuzurechnen ist und im Endpreis enthalten sein muss. Die Irreführung wird nicht dadurch beseitigt, dass eine Aufklärung über die Zusatzkosten am Ende des Buchungsvorgangs erfolgt.




Screen Scraping: - nach oben -


Eingabefehler / Korrektur: - nach oben -
  • Martin Rätze am 15.06.2009 im Shopbetreiber-Blog -
    Korrektur von Eingabefehlern: Worüber muss der Händler informieren?


  • LG Berlin v. 17.06.2003:
    Der Unternehmer muss bei Onlineangeboten den Kunden vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich auf die technischen Mittel hinweisen, die zur Behebung und Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung stehen. Das Gesetz fordert gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i.V.m. § 3 Nr. 3 BGB-InfoV ausdrücklich eine Aktion des Unternehmers in Form der Aufklärung über die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Es kann keineswegs davon ausgegangen werden, dass Verbraucher über die erforderliche technische Kenntnis verfügen, die nötig ist, um Eingabefehler mittels ihres Browsers zu beheben.

  • LG München v. 17.06.2008:
    Der Betreiber eines Internetportals zur Buchung von Reisen bzw. Flügen schuldet dem Kunden keine Beratung. Der Kunde lässt sich durch die Nutzung des Internetportals vielmehr bewusst auf die Möglichkeiten und Vorteile und damit aber auch auf die Risiken einer Buchung im Internet ein. Zu den Risiken einer Buchung über Internet gehört, dass sich der Kunde bei der Auswahl verschiedener Möglichkeiten versehentlich „verklicken“ kann. Der Betreiber ist wiederum verpflichtet, Vorsorge zu treffen, damit dem Kunden bewusst wird, dass er eine Auswahl zwischen mehreren Zielmöglichkeiten zu treffen hat und dem Kunden diese Auswahlmöglichkeiten zur Vermeidung von Verwechslungen deutlich vor Augen geführt werden.




Rücktritt und Entschädigung: - nach oben -
  • AG Bonn v. 08.02.2010:
    Klauseln in AGB, die eine vom Reisepreis unabhängige Pauschale vorsehen, verstoßen gegen §§ 651i Abs. 3, 651m BGB. Im Rahmen des § 651i Abs. 2 S 3 BGB ist nicht die tatsächliche anderweitige Verwendung, sondern die objektiv noch mögliche anderweitige Verwendung vom Reisepreis in Abzug zu bringen. Insbesondere bei zeitlich weit vor Reiseantritt erfolgten Kündigungen muss der Reiseveranstalter substantiiert vortragen, weshalb eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung nicht möglich gewesen ist.

  • LG Köln v. 28.10.2010:
    Die Verwendung eines zwingend vorgeschriebenen Rückerstattungsformulars nach einer Flugstornierung durch einen Flugveranstalter, wobei der Kunde auf dem vollständig auszufüllenden Papierformular Angaben über alle mitreisenden Passagiere zu machen hat, es weiterhin von allen mitreisenden Passagieren zu unterzeichnen ist und es in ungeknicktem Zustand zurückzusenden ist., verstößt gegen § 4 Nr. 1 UWG. Sie beeinträchtigt die Freiheit des Verbrauchers, sich für die Geltendmachung eines etwaigen Rückerstattungsanspruchs nach einer Flugstornierung zu entscheiden, in unangemessener, unsachlicher Weise.

  • LG Köln v. 28.10.2010:
    Eine Regelung in den ABB eines Flugveranstalters, wonach ihm im Falle der Rückerstattung von Steuern und Gebühren eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 5,50 € pro Person und Strecke zusteht, wenn der Kunde nicht nachweist, dass der mit der Rückabwicklung verbundene Mehraufwand wesentlich geringer ist, verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.




Gültigkeitsdauer von Reisegutscheinen: - nach oben -
  • Gutscheine

  • LG Berlin v. 05.08.2009:
    Beim Erwerb von Reisegutscheinen einer Fluggesellschaft benachteiligt eine Regelung den Kunden unangemessen, welche vorsieht, dass Flugbuchungen ohne Verlängerungsmöglichkeit binnen 186 Tagen nach Ausstellung des Reisegutscheins erfolgen müssen und der Reisegutschein ansonsten ersatzlos verfällt. Sie ist in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn der Flug selbst innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Reisegutscheines erfolgen kann.




Gültigkeitsdauer von Flugbonuspunkten: - nach oben -
  • Bonuspunkte

  • BGH Urteil vom 28.01.2010:
    Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens, nach der bei einer Kündigung des Teilnehmervertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren, benachteiligt den Flugreisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.




Reiseversicherung: - nach oben -
  • LG Leipzig v. 19.03.2010:
    Der Vermittler von Flugbuchungen verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 der VO (EG) Nr. 1008/2008, wenn er ohne ausdrückliche Bestätigung des Kunden automatisch eine Reiseversicherung in die Buchung mit aufnimmt, die der Kunde durch die "Opt-Out"-Funktion entfernen muss, falls er nicht den Abschluss eines Versicherungsvertrages wünscht.




Kreditkartenpflicht?: - nach oben -
  • LG Frankfurt am Main v. 27.01.2011:
    Eine Klausel, die den Flugveranstalter berechtigt, die Beförderungsleistung dann nicht zu erbringen, wenn der Kunde bei Antritt der Fahrt die Kreditkarte nicht vorlegen kann, mit der er den Flug gebucht hat, ist gem. §§ 307, 308 Nr. 3 BGB unwirksam. Sie weicht weit vom gesetzlichen Leitbild der §§ 323f, 326 IV, 346 BGB und der Fluggastrechte-VO (Verordnung (EG).Nr. 261/2004. des Europäischen Parlaments. und des Rates vom 11.2.2004) ab. Die Verletzung der Nebenpflicht zur Vortage der Karte rechtfertigt keine Vertragsaufsage. Die Nebenpflicht zur Vorlage der Karte hat keinen Bezug zur Durchführung der Beförderungsleistung; insbesondere erschwert deren Verletzung die Durchführung des Fluges nicht.




Zahlungsabwicklung: - nach oben -