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AGB - eBay - Rückgaberecht - Widerrufsausschluss - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht Rückgaberecht statt Widerrufsrecht auch bei eBay? Ob ein Online-Händler auch auf der Handelsplattform eBay wirksam an Stelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen kann, ist in der Rechtsprechung umstritten. In der Literatur wird dies überwiegend für zulässig gehalten. In einer öffentlichen Sitzung des Kammergerichts Berlin vom 19.05.2009 zitiert das Landgericht Berlin folgende Passage: "Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Berufung allein hinsichtlich des Antrags zu 1a) Erfolg haben wird. Der Senat erachtet es für möglich, ein Rückgaberecht auch beim Verkauf über eBay statt eines Widerrufsrechts zu gewähren. Dies entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs 14/3195, S. 33). Der Wortlaut des § 356 Abs. 1 BGB steht dem nicht entgegen. Soweit dort "beim Vertragsschluss aufgrund eines Verkaufsprospektes" formuliert ist, ist dies naheliegend als "im Falle" zu verstehen, eine klare zeitliche Regelung wie in § 357 BGB ("spätestens bei Vertragsschluss") liegt gerade nicht vor. Das Rückgaberecht muss zwar im Vertrag vereinbart werden (Abs. 1 Satz 1), von der "Einräumung in Textform" (Abs. 2 Nr. 3) hängt aber lediglich die Wirksamkeit dieser Vereinbarung ab; es handelt sich aus Sicht des Senats insoweit um eine aufschiebende Bedingung. Diese Zweiteilung (Vereinbarung/nachfolgende Wirksamkeitsbedingung) korrespondiert auch etwa mit der Zweiteilung bei der Widerrufsbelehrung gem. § 312c Abs. 1 bzw. 2 BGB. Bedenken der Rechtssicherheit stehen nicht entscheidend entgegen, in der Praxis wird der eBay-Verkäufer in aller Regel bestrebt sein, die Vereinbarung des Rückgaberechts umgehend in Textform zu bestätigen. (....)"Das LG Berlin hat seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben und hält die Vereinbarung eines Rückgaberechts nunmehr für zulässig. Dem widerspricht jedoch das OLG Hamburg in einer Entscheidung vom 15.03. 2010 - 5 U 240/08 -, obwohl der BGH in seinem Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 - die Zulässigkeit der Rückgabevereinbarung vorausgesetzt hatte, indem er zwar einzelne die Rückgabe regelnde Klauseln für unzulässig gehalten, die grundsätzliche Möglichkeit einer entsprechenden Vereinbarung jedoch nicht in Frage gestellt hat. Gliederung: Allgemeines: - nach oben -
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