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Werbung im Internet - Werbe-Medien - Telefon - E-Mail - SMS - FAX - Spam

Werbung im Internet - Werbe-Medien




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Werbemedien
-   Verkaufsförderungsmaßnahmen / Räumungsverkauf
-   Werbung auf Seiten mit rechtswidrigen Inhalten
-   Radaktionelle Schleichwerbung
-   Rufausbeutung
-   Kundenmeinungen / Kundenbewertungen
-   Laienwerbung - Kunden werben Kunden
-   Marktforschung oder Werbung?
-   Werbeblocker
-   Haftung für Dritte
-   Werbemaßnahmen von Ärzten, Zahnärzten und Kliniken
-   Auskunftsanspruch und Schadensersatz bei irreführender Werbung



Einleitung:


Hier findet sich Rechtsprechung zur Internetwerbung im allgemeinen, die Themen ergeben sich aus der Gliederung.




Werbung und Wettbewerbsrecht stehen in einer engen Beziehung zueinander. Soweit Werbung Marktverhaltensregeln verletzt, können sich Wettbewerber gegen unzulässige Werbung durch Konkurrenten zur Wehr setzen.

Siehe zu näheren Details in der Rechtsprechung auch weiteren Module

Einzelfälle erlaubter und unerlaubter Werbung in der Rechtsprechung

Einzelne Werbeaussagen in der Rechtsprechung

Markenrecht für Onlinehändler

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Werbung

Werbemedien

Einzelfälle erlaubter und unerlaubter Werbung in der Rechtsprechung

Einzelne Werbeaussagen in der Rechtsprechung

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Werbung mit einer "Geld-zurück-Garantie"

Stichwörter zum Thema Wettbewerb

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Allgemeines:


BGH v. 22.01.2009:
Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.

OLG Köln v. 22.06.2009:
Abstrakte konzeptionelle Merkmale, die den einzelnen Gestaltungselementen einer Werbekampagne gemeinsam sind, genießen keinen selbständigen urheberrechtlichen Schutz. Das gilt auch für ein Werbekonzept, das die Einfälle kombiniert, Pakete ins Weltall an Bord der ISS zu befördern, wo Experimente getätigt werden, und als erstes Logistikunternehmen dafür mit einem Missionslogo und einer Verlosungsaktion via Internet zu werben.

OLG Köln v. 02.10.2009:
Ein – an einen Kunden, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht, gerichtetes – Schreiben stellt auch dann keine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar, wenn es nicht bereits auf dem Briefumschlag als Werbung gekennzeichnet ist und inhaltlich persönliche Daten des Adressaten verwendet. Dessen (leicht) erhöhter Aufwand bei einer Unkenntlichmachung seiner aus dem Schreiben und der Kreditkarte erkennbaren Daten im Zusammenhang mit deren Entsorgung ist hinzunehmen. Ein Schreiben, mit dem dem Adressaten als „goldenes Dankeschön“ unaufgefordert eine Kreditkarte „1 Jahr lang kostenlos“ zur „Freischaltung“ zugeleitet wird, beeinflusst die Verbraucherentscheidung bei hinreichend deutlichen Hinweisen auf die späteren Jahresbeiträge auch dann nicht unangemessen.

OLG Hamm v. 17.02.2011:
Die in einem Antragsformular für die Einrichtung eines Telefonanschlusses enthaltene Einwilligung in die Nutzung der Kontaktdaten für die Zusendung von Werbung per Post wegen einer wesentlichen Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Zwar ist es nach § 4a Abs. 1 S. 1 BDSG zur Wirksamkeit der Einwilligung nicht erforderlich, dass der Betroffene sie gesondert erklärt, aber gemäß § 4a Abs. 1 S. 4 BDSG erfordert deren Wirksamkeit ihre besondere Hervorhebung.

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Werbemedien:


Werbemedien

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Verkaufsförderungsmaßnahmen / Räumungsverkauf:


Stichwörter zum Thema Verkaufsförderungsmaßnahmen

Befristung von Marketing-Aktionen

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Werbung auf Seiten mit rechtswidrigen Inhalten:


LG Frankfurt am Main v. 02.01.2008:
Wer auf einer illegalen Tauschbörsen-Internetseite, auf der auch jugendgefährdende Filme ohne Alterskontrolle zugänglich sind, für seine eigenen Produkte wirbt, haftet, sobald er auf die Wettbewerbswidrigkeit derartiger Werbung hingewiesen worden ist, wegen Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten als Störer, wenn er seine Werbung auf gleichartigen Internetseiten fortsetzt.

OLG München v. 11.09.2008:
Ist für ein Unternehmen, das im Rahmen eines Affiliate-Programms im Internet werben will, klar erkennbar, dass Inhalte der für seine Werbung vorgesehenen Internetseiten dauerhaft und in erheblichem Ausmaß jugendgefährdend sind, so trifft es eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht, seine Werbung auf diesen Seiten zu verhindern. Kann sich das Unternehmen die gebotenen Einflussnahmemöglichkeiten auf die Affiliates nicht im Rahmen seines Werbevertrags verschaffen, so obliegt es ihm, die von ihm hervorgerufene Gefahr der wettbewerbswidrigen Werbung durch Kündigung des Werbevertrags zu beseitigen.

LG München v. 31.03.2009:
Die Störerhaftung ist nicht auf Fälle auszudehnen, in denen ein nicht kausaler, aber irgendwie auch unterstützender Effekt für Urheberrechtsverstöße von Dritten von einer Handlung ausgeht, die der Betreffende nach Bekanntgabe nicht ausreichend unterbunden hat. Derjenige, der durch Google Werbung auf einer Seite schalten lässt, auf der sich auch rechtswidrige Download-Inhalte befinden, haftet nicht als Störer.

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Radaktionelle Schleichwerbung:


Redaktionelle Schleichwerbung - Trennungsgebot

Webdesign

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Rufausbeutung:


Verschaffung von Wettbewerbsvorteilen durch Rufausbeutung

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Kundenmeinungen / Kundenbewertung:


Kundenmeinungen / Kundenbewertungen

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Laienwerbung - Kunden werben Kunden:


Werbung durch Laienempfehlungen - Kunden werben Kunden - Freunde werben Freunde

Tell-a-friend

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Marktforschung oder Werbung?


Marktforschung

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Werbeblocker:


BGH v. 24.06.2004:
Die Werbung und der Vertrieb eines Werbeblockers und die Ausstrahlung von Befehlssignalen für diesen verstoßen auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes, den das Fernsehsendeunternehmen aus Art. 5 und Art. 12 GG genießt, weder unter dem Gesichtspunkt einer produktbezogenen Behinderung noch wegen Werbebehinderung gegen § 1 UWG und stellen auch keine nach dieser Bestimmung unzulässige allgemeine Marktbehinderung dar.

OLG Brandenburg v. 22.12.2014:
Die Verteilung von Aufklebern mit der Aufschrift: „Bitte keine einzelnen Werbeprospekte oder kostenlose Zeitungen zustellen. Nur ...“, die von den Kunden an ihren Briefkästen angebracht werden können, stellt eine zielgerichtete Behinderung der Mitbewerber i.S. des § 4 Nr. 10 UWG dar.

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Haftung für Werbeagentur:


LG Köln v. 29.05.2008:
Der Auftraggeber eines nur im Internet verbreiteten wettbewerbswidrigen Werbespots, in dem im Rahmen vergleichender Werbung für ein Navigationsgerät das entsprechende Produkt eines Wettbewerbers pauschal herabgesetzt und lächerlich gemacht und das eigene Produkt als überlegen dargestellt wird, haftet dem verletzten Konkurrenten aus eigenem Verschulden und auch für das Verschulden der von ihm beauftragten Werbeagentur auf Auskunft und Schadensersatz, wenn er den Werbespot zwar nicht selbst in das Internet eingestellt, dessen von der Werbeagentur veranlasste Verbreitung aber nicht unverzüglich unterbunden hat, obwohl ihm bekannt war, dass der Spot auf Internetportalen zugänglich gemacht wurde.

BGH v. 31.03.2016:
"Himalaya-Salz" muss unmittelbar aus dem Himalaya kommen. - Ein Online-Händler ist für ein im eigenen Namen auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines dritten Unternehmers - hier seines Lieferanten - bedient.

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Werbemaßnahmen von Ärzten, Zahnärzten und Kliniken:


Arztwerbung - Werbemaßnahmen von Ärzten, Zahnärzten und Kliniken

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Auskunftsanspruch und Schadensersatz bei irreführender Werbung:


OLG Köln v. 21.11.2014:
Bei Wettbewerbsverstößen wegen irreführender Werbung dient die Auskunft dazu, geeignete Grundlagen für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu gewinnen. Regelmäßig wird ein Anspruch auf Auskunft über Art, Zeit und Umfang der Verletzungen, notfalls auch über die Empfänger der missbräuchlichen Werbung zugebilligt. Nicht erforderlich sind regelmäßig Umsatzangaben des Verletzers, da sie als Schätzungsgrundlage für den dem Verletzten entstandenen Schaden in der Regel wenig hilfreich sind; auch der Gewinn des Verletzers ist regelmäßig kein Kriterium für die Schadensschätzung. Herstellungskosten oder Einkaufspreise sowie Verkaufspreise brauchen daher regelmäßig auch dann nicht genannt zu werden, wenn der Schaden aus wettbewerbswidrigen Verkäufen bestimmter Waren hergeleitet wird (vergleiche BGH, 6. April 2000, I ZR 114/98).

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