- | Einleitung |
- | Allgemeines |
- | Werbung mit Lieferfristen |
- | Nicht lieferbare Waren |
- | Teillieferungen |
- | Text der vom Parlament verabschiedeten Fassung (Deutsch) |
- | Text der vom Parlament verabschiedeten Fassung (Niederländisch) |
- | Paragrafen-Synopse - alte und neue BGB-Vorschriften |
- | Artikel-Synopse - alte und neue EGBGB-Vorschriften |
Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: ...
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"Die Lieferzeit beträgt ca. 3 bis 5 Tage" |