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Betreiberhaftung - Bewertung im Internet - Kundenmeinungen - Redaktionelle Schleichwerbung - Tell-a-friend - Vergleichende Werbung - Werbung - Werbeaussagen - Werbung mit Testergebnis - Wettbewerb Astroturfing - gefälschte Kundenmeinungen - gekaufte KundenbewertungenWeil Vertrauen den Absatz fördert, wird gerade auch im Inernethandel eine Erhöhung der Konversionsraten dadurch angestrebt, dass andere Kunden dem Seitenbesucher und damit potentiellem Käufer Gutes über die angebotenen Waren oder Dienstleistungen erzählen. Kunden vertrauen Kunden - ähnliche Versuche werden z. b. auch durch die Implementierung einer tell-a-friend-Funktion oder durch Installation eines automatisierten Kundenbewertungssystems unternommen. Bewertungsportale und die Bewertungsmöglichkeiten bei großen Handeslplattformen zeugen von der Einschätzung der Verkäufer, dass die Bewertung von Kunden eine wirksame und zugleich preiswerte Verkaufsförderungsmaßnahme ist. Die Verlockung, möglichst größere Mengen an Vertrauen zu ernten, verführt jedoch auch wiederum dazu, angebliche Meinungen und Bewertungen von Kunden selbst zu erfinden - der Internethandel ist voll davon! Skandale wie die Beauftragung einer Textagentur mit dem Verfassen von Kundenbriefen durch die Telekom oder die scheinbar neutrale Bewertung des WTabs kurz vor der Markteinführung auf Amazon durch einen Vorstand des Produzenten sind sicher nur eine kleine Spitze eines riesigen Eisberges. Gefakte oder gefälschte Kundenbewertungen und - meinungen sind irreführende und daher verbotene Werbung, siehe hierzu RA Henning Krieg, LL.M. und Dr. Jan Dirk Roggenkamp in K&R K&R 2010, Seite 689 ff: "Ausgehend von der Annahme eines das Wettbewerbsrecht beherrschenden Wahrheitsgrundsatzes und im Hinblick auf die zu schützende Persönlichkeitssphäre des Umworbenen sei Werbung "grundsätzlich ... als solche kenntlich zu machen." Kommerzielle Kommunikation müsse stets mit "offenem Visier" antreten. Bei § 4 Nr. 3 UWG handelt es sich um einen Gefährdungstatbestand, der verhindern soll, dass Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer über die wahren, nämlich kommerziellen Absichten des Handelnden getäuscht werden. Die Regelung dient sowohl dem Schutz der Mitbewerber als auch dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Gliederung: Allgemeines: - nach oben -
"Belohnung" für Kundenbewertungen: - nach oben -
Weiteres zum Thema Werbung: - nach oben -
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