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Preisangaben im Autohandel - Überführungskosten - Abwrackprämie

Preisangaben im Autohandel - Überführungskosten - Abwrackprämie




Gliederung:


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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Preisangaben im Onlinehandel

PAngV - Preisangabenverordnung

Preisangaben im Internethandel

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer

Versandkosten

Verkaufsförderungsmaßnahmen

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Allgemeines:


OLG Hamm v. 25.11.2004:
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV müssen bei gewerbsmäßigen Angeboten an Letztverbraucher Endpreise angegeben werden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 1 PAngV entsprechen. Dazu bedarf es der gleichzeitigen Angabe sämtlicher Preisbestandteile der im Rahmen eines einheitlichen Leistungsangebotes beworbenen Waren und Dienstleistungen. Dazu gehören bei Angeboten des Verkaufs von Neuwagen auch die -wie hier- zwangsläufig anfallenden Überführungskosten zum Geschäftshaus des Verkäufers, wo der Verkehr in solchen Fällen die Übergabe des Fahrzeuges erwartet.

OLG Schleswig v. 23.01.2007:
Eine Internet-Werbung für die Vermittlung von Neuwagen mit Endpreisen, in denen Überführungskosten nicht enthalten sind, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber nicht unerheblich zu beeinträchtigen und verstößt gegen die §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 1 Abs. 1 S. 1 PAngV.




OLG Düsseldorf v. 04.09.2007:
Der gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV anzugebende Endpreis umfasst bei der Werbung eines Kraftfahrzeugshändlers auch die Überführungskosten. Dem Händler wird hierdurch nicht verboten, bei seiner Werbung auch auf den Kreis der Selbstabholer abzustellen. In diesem Fall muss für den Kunden jedoch tatsächlich die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug vom Hersteller oder Importeur selbst abzuholen. Es kommt folglich darauf an, ob die Überführung des Fahrzeugs durch den Händler fakultativ oder obligatorisch ist. Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ist erheblich im Sinne des Wettbewerbsrechts, selbst wenn mit dem Zusatz "zuzüglich Überführungskosten" geworben wird.

OLG Düsseldorf v. 11.09.2007:
Es ist wettbewerbswidrig, in Autobörsen im Internet gegenüber Letztverbrauchern unter Angaben von Preisen zu werben, bei denen es sich nicht um solche handelt, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile - insbesondere Überführungskosten und Bereitstellungspauschalen - unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind.

OLG Bremen v. 29.08.2008:
Überführungskosten sind kalkulatorischer Bestandteil des Händler(end)preises, weshalb ihre gesonderte, nicht im Endpreis enthaltene Ausweisung gemäß § 1 Abs. 1 PAngV unzulässig ist. Dass über die Höhe der Überführungskosten nachträglich verhandelt werden kann,ändert hieran nichts.

OLG Köln v. 11.09.2009:
Wird der Preis für ein Neufahrzeug unter Abzug der Abwrackprämie angegeben und zudem deutlich hervorgehoben, während der tatsächliche Fahrzeugpreis mehr oder weniger kleingedruckt versteckt ist, dann liegt sowohl ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor wie auch gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß.

KG Berlin v. 04.09.2012:
Die Sternchenwerbung eines Pkw-Händlers gegenüber Letztverbrauchern mit "6.999 €*" und Bezugstext "*Zzgl. Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 €" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig.

OLG Nürnberg v. 19.05.2015:
Wenn bei einem Kfz-Angebot auf einer Internetseite nicht der tatsächlich für dieses Fahrzeug zu entrichtende Endpreis angegeben wird, weil auf die zum Verkaufspreis hinzukommende Überführungskostenpauschale sowie auf die Kosten für COC-Papiere nicht ordnungsgemäß hingewiesen wird, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

OLG Köln v. 27.02.2019:
Es ist irreführend, wenn im Rahmen der Verkaufswerbung für PKWs eine Abbildung in der Ausstattung des Spitzenmoidells gezeigt wird, der Preis jedoch nur für das Basis-Modell angegeben wird.

LG Leipzig v. 04.11.2022:
Es ist wettbewerbswidrig, bei der Preisangabe für ein im Internet angebotenes E-Auto bereits vorab den Kaufpreis um die staatliche Umweltprämie zu vermindern (Verstoß gegen § 1 I 1 PAngV in der vor dem 28.05.2022 geltenden Fassung).

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Europarecht:


BGH v. 18.09.2014:
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der UGP-Richtlinie: Wettbewerbswidrige Kraftfahrzeughändlerwerbung unter gesonderter Ausweisung der Überführungskosten eines Neufahrzeugs neben dem Endpreis

EuGH v. 07.07.2016:
Art. 3 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Buchst. a dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die vom Verbraucher zu tragenden Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler in dem in einer Werbung eines Gewerbetreibenden angegebenen Verkaufspreis dieses Fahrzeugs enthalten sein müssen, wenn diese Werbung unter Berücksichtigung sämtlicher ihrer Merkmale aus der Sicht des Verbrauchers als ein für dieses Fahrzeug geltendes Angebot aufzufassen ist. Es ist Aufgabe des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind.

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