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Apotheken-Rabatte - Bonusgewährung durch Apotheken

Apotheken-Rabatte - Bonusgewährung durch Apotheken




Gliederung:


-   Allgemeines



Allgemeines:


Internet-Apotheke / grenzüberschreitende, insbesondere niederländische Versandapotheken

Bonuspunkte - Treueprämien - Sammelaktionen

Preiswerbung

Arzneimittelpreise - Medikamentenpreise - Preisbindung

OLG Rostock v. 04.05.2005:
Die Werbung eines Apothekers mit einem "Bonussystem", mit dem er seinen Kunden die Erstattung der Praxisgebühren verspricht, ist nicht wettbewerbswidrig. In der Zusage, bei Einlösen von Rezepten oder beim Einkauf in der Apotheke Bonuspunkte zu vergeben, beeinflusst der Apotheker seine Kunden nicht unsachlich. Das beschriebene Punktsystem verstößt darüber hinaus weder gegen die Vorschriften über die Zahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Praxisgebühr noch gegen das Heilmittelwerbegesetz oder Regelungen der Berufsordnung für Apotheker.

OLG Naumburg v. 26.08.2005:
Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von 5 EURO auslobt, der beim Einkauf rezeptfreier Artikel eingelöst werden kann, und für die Erstbestellung einen Gutschein über 2 x 5 EURO auslobt, verstößt nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz und auch nicht gegen arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen.

OLG Hamburg v. 26.07.2007:
Eine Umgehung des Barrabattverbots liegt nicht vor, wenn die Ausgabe von Gutscheinen durch eine Apotheke als Entschädigung für bestimmte Unannehmlichkeiten des Kunden angekündigt wird. Das trifft zu bei Nachlieferung eines Artikels, Warten auf Arzneimittelzubereitung länger als 20 Minuten, Selbstabholung bei Nachlieferungen.

OLG Frankfurt am Main v. 05.06.2008:
Ein Prämiensystem, in dessen Rahmen eine Apotheke für den Erwerb verschreibungspflichtiger preisgebundener Bonuspunkte gewährt, mit denen bei der Apotheke selbst oder bei Partnerunternehmen andere Leistungen erworben werden können, ist wettbewerbswidrig. Ob die Bonuspunkte eine Gegenleistung für den Erwerb von Arzneimitteln sind, ist im Einzelfall aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs zu beurteilen.

OLG Hamburg v. 25.03.2010:
Das "Bonus-Modell" des Anbieters DocMorris stellt einen Verstoß gegen § 78 AMG, §§ 1, 3 AMPreisV sowie gegen § 7 HWG dar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung sind die §§ 1,3 AMPreisV und § 7 HWG in der Regel nebeneinander anwendbar.

BGH v. 26.03.2009:
Das Ausloben und Gewähren von Prämien für den Bezug von Medizinprodukten stellt beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 HWG eine produktbezogene und daher nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a, § 7 HWG verbotene Werbung dar unabhängig davon, ob die für die Gewährung der Prämien erforderlichen Prämienpunkte allein für genau benannte Medizinprodukte, für eine nicht näher eingegrenzte Vielzahl von Medizinprodukten oder sogar für das gesamte, neben Medizinprodukten auch andere Produkte umfassende Sortiment angekündigt wird (DeguSmiles & more).




OLG München v. 02.07.2009:
Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept eingereicht wird, einen Bonus von 2,50 €, sowie für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von 9,30 €, so liegen Verstöße gegen das UWG und das HWG vor.

BGH v. 09.09.2010:
Bei einem Einkaufsgutschein im Wert von 5 € für jedes eingelöste Rezept mit zwei verschreibungspflichtigen Medikamenten handelt es sich nicht um eine geringwertige Kleinigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 HWG. Nach dem Sinn und Zweck der Regelung fallen unter diesen Begriff allein Gegenstände von so geringem Wert, dass eine relevante unsachliche Beeinflussung der Werbeadressaten als ausgeschlossen erscheint. Da bei einer Publikumswerbung zudem - im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten - von einer niedrigeren Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet in diesem Bereich eine Werbegabe im Wert von 5 € die Wertgrenze.

BGH v. 09.09.2010:
Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt auch dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. Bei einer Publikumswerbung stellt eine Werbegabe im Wert von 5 € keine geringwertige Kleinigkeit i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 HWG dar (Unser Dankeschön für Sie).

LG Bielefeld v. 11.01.2013:
Die Werbung einer Apotheke für ein Arzneimittel unter Gewährung eines "Marktforschungs-Rabatts" in Höhe von 5 Euro bei Beantwortung von drei belanglosen, banalen Fragen durch den Kunden verstößt gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG. Eine Zuwendung in Höhe von 5 Euro stellt keine geringwertige Kleinigkeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG dar.

BGH v. 31.03.2016:
Die Angabe eines um 5% überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (Apothekenabgabepreis).



LG Lüneburg v. 23.03.2017:
Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Apotheker für nicht verschreibungspflichtige Medikamente abhängig vom Wert des jeweiligen Einkaufs seinen Kunden und bei verschreibungspflichtigen Medikamenten unabhängig vom Wert dieses Medikaments und der Anzahl der verschreibungspflichtigen Medikamente für den Apothekenbesuch einen Bonus-Bon von jeweils 0,50 € gewährt. Bei einem solchen Bonussystem handelt es sich um ein zulässiges produktunabhängiges Kundenbindungssystem.

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