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Suchmaschinen - Personensuchmaschinen

Suchmaschinen




Gliederung:


-   Allgemeines
-   Bildersuche / Thumbnails
-   Störerhaftung
-   Unterlassungsanspruch und Löschungsverpflichtung
-   Kein Wettbewerbsverstoß durch Suchmaschinen-Cache-Seiten

-   Internationale Gerichtszuständigkeit



Allgemeines:


Personensuchmaschinen

Google

OLG Düsseldorf v. 01.10.2002:
Die Verwendung von Metatags, die keinen sachlichen Bezug zu den Inhalten der sie benutzenden Webseite haben, ist dann nicht wettbewerbswidrig, wenn aus den angezeigten Suchresultaten ohne weiteres ersichtlich ist, dass zwischen dem eingegebenen Suchwort und dem Suchergebnis ein Bezug nicht besteht.




OLG Hamm v. 01.03.2007:
Ein Anbieter einer Webseite, der sich zur Optimierung seiner Platzierung im Suchmaschinenranking so genannter Brückenseiten ("Doorway Pages") bedient, hat gegen den Anbieter einer Software, die dazu dient, einzelne Ergebnisse einer bestimmten Suchmaschine als "Spam" zu markieren, jedenfalls dann keinen Anspruch auf Unterlassung der ihn betreffenden Markierung, wenn die Verwendung von Brückenseiten nach den Richtlinien des Betreibers der Suchmaschine regelwidrig ist.

OLG Rostock v. 27.06.2007:
Internetseiten, die lediglich auf HTML-Code basieren, sind keine Computerprogramme i.S.v. § 69a Abs. 1 UrhG. Sie sind als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt, wenn die Verwendung von bestimmten Meta-Tags dazu führt, dass die Internetseite bei Recherchen mittels Suchmaschinen an der Spitze der Suchergebnisse gelistet wird. Die individuelle Auswahl und Anordnung dieser Suchbegriffe aus der Alltagssprache stellt eine persönliche geistige Schöpfung i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG dar.

OLG Hamm v. 18.06.2009:
Bei einer Einflussnahme auf Suchmaschinen zum Abfangen von Kunden liegt eine unlautere Behinderung der fremden Seite in der Regel nicht vor. Ein bloßes Hinlenken zur eigenen Seite, das auch von einer anderen Werbung ablenkt, wird grundsätzlich als wettbewerbskonform angesehen. Werden konkrete fremde Namen in den Seiten geführt, um so eine Umleitung von der fremden Seite auf die eigene Seite zu erreichen und werden hierfür Techniken eingesetzt, die nicht mehr als Suchmaschinenoptimierung, sondern als eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation anzusehen sind (weiße Schrift auf weißem Grund), so ist dies wettbewerbswidrig und zu unterlassen (Yasni).

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Bildersuche / Thumbnails:


Bildersuchmaschinen

Bilder - Videos - Produktfotos - Foto- und Filmaufnahmen

Thumbnails / Vorschaubilder

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Störerhaftung:


Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern

Amazon-Suchmaschine und Markenrechtsverletzungen

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Unterlassungsanspruch und Löschungsverpflichtung:


Unterlassungsverpflichtung - Folgenbeseitigung - Löschung in Suchmaschinen

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Kein Wettbewerbsverstoß durch Suchmaschinen-Cache-Seiten:


LG Magdeburg v. 13.04.2011:
Eine wettbewerbliche Relevanz i. S. d. § 3 besteht nur, wenn die unlautere Wettbewerbshandlung geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Bei wettbewerbswidrigen Informationen im Internet ist dies nicht der Fall, wenn die angesprochenen Verkehrskreise diese nur über Umwege, etwa über Suchmaschinen, abgerufen werden können, weil die Eingangsseite z. B. nur mit Baustellenhinweis abrufbar ist.

LG Halle v. 31.05.2012:
Die Suchmaschine Google speichert jede einmal über diesen Suchdienst aufgerufene Seite in der Fassung des Aufrufdatums bei sich und wirft diese Cache-Fundstellen bei jeder neuen Suchanfrage zu den Schlagworten neben den aktuellen Suchergebnissen erneut als Fundstelle aus. Dadurch kommt es zur fortlaufenden Verfügbarkeit auch überholter, älterer Internetseitenfassungen bei den Suchmaschinen-Ergebnislisten zu den Schlagwörtern. In einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner nur zu einem Unterlassen, nicht aber hat er damit auch die Pflicht übernommen, aktiv tätig zu werden und Dritte – etwa Google und alle anderen Suchmaschinenbetreiber weltweit - dazu aufzufordern, nichts entsprechendes mehr zu veröffentlichen.

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Internationale Gerichtszuständigkeit:


EuGH v. 19.04.2012:
Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über die Verletzung einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Marke, die dadurch begangen worden sein soll, dass ein Werbender auf der Website einer Suchmaschine, die unter der Top-Level-Domain eines anderen Mitgliedstaats betrieben wird, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort verwendet hat, die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Marke eingetragen ist, oder die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist, angerufen werden können (Wintersteiger).

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