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Bonitätsprüfung - Kreditauskünfte


Immer häufiger wird von Online-Händlern vor der Annahme einer Bestellung eine für den Kunden nicht bemerkbare - sog. verdeckte - Bonitätsprüfung durchgeführt. Aus der Sicht des Verkäufers ist die nachvollziehbar, wird durch die Einholung entsprechender Auskünfte doch sein Ausfallrisiko erheblich verringert.

Aus der Sicht der Verbraucher ist jedoch diese routinemäßig vorgenommene Übermittlung sehr privater Daten eher bedenklich.

Eine jederzeitige allgemeine Bonitätsprüfung ohne vorherige Zustimmung des betroffenen Kunden ist daher datenschutzrechtlich nicht zulässig. Ohne ausdrückliche Zustimmung wird man aber eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit bei bestimmten Zahlungsarten (z. B. Vorauslieferung gegen Rechnung) für zulässige halten müssen, weil dies dann durch sog. berechtigte Interessen des Unternehmers gerechtfertigt ist.




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