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Jugendschutz - Alterskontrolle

Jugendschutz




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Bundesprüfstelle
-   Datenerhebung von Kindern
-   Werbung auf Tauschbörsen
-   Alkoholische Getränke
-   Tabakwaren



Weiterführende Links:


Alterskontrolle - Altersverifikationssysteme

Handy-Klingeltöne

Pornografie / Altersverifikation

Der Internethandel mit Alkohol

Der Online-Handel mit Tabakwaren

E-Zigaretten

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Allgemeines:


OLG Stuttgart v. 23.12.1977:
Es verstößt grundsätzlich gegen UWG § 1, zum Zwecke der Absatzförderung die Unerfahrenheit, Unkenntnis und Ungewandtheit der Kunden sowie deren Scheu vor Auseinandersetzungen gezielt auszunutzen. Die planmäßige Versendung eines Formularschreibens an minderjährige Zeitschriftenabonnenten oder deren gesetzliche Vertreter, die unter Hinweis auf den Minderjährigenschutz von den Verpflichtungen aus einem Abonnementauftrag entlassen werden wollen, ist unzulässig, wenn durch dieses Schreiben ein unrichtiger Eindruck von der Rechtslage entsteht und dieser Eindruck noch dadurch verstärkt wird, daß auf die Möglichkeit einer zwangsweisen Durchsetzung der Abnahmeverpflichtung und den bei einem etwaigen Rechtsstreit drohenden Zeitaufwand und Kostenaufwand hingewiesen wird.

OLG Hamburg v. 10.04.2003:
Eine gezielte Werbung für Telefonmehrwertdienstleistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen in Jugendzeitschriften ist sittenwidrig, wenn sich die Kosten nicht übersehen lassen und das Produkt an jedem Ort und zu jeder Zeit bestellt werden kann.

BGH v. 12.07.2007:
Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

BGH v. 17.07.2008:
Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12. Dezember 2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken (Werbeaktion für Schokoriegel).

OLG Düsseldorf v. 12.07.2010:
Strahlt ein Fernsehsender erotische Filmangebote in der Zeit bis 23:00 Uhr nur verschlüsselt aus, so genügt dies den Anforderungen an einen ausreichenden Jugendschutz.

OLG Frankfurt am Main v. 07.08.2014:
Die Lieferung von Bildträgern, die mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, im Versandweg - insbesondere ohne Alterskontrolle - ist unzulässig, wenn der Versand auf eine Bestellung hin an eine Versandadresse erfolgt, jedoch - etwa weil die Bestellung unter einer Phantasiebezeichnung erfolgt - von vornherein nicht erkennbar ist, welche natürliche Person die Bestellung aufgegeben hat und an welche natürliche Person die Auslieferung erfolgen soll.

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Bundesprüfstelle:


VG Köln v. 16.11.2007:
Die Beurteilung der Jugendgefährdung und deren Gewichtung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung, wobei allerdings die der Indizierungsentscheidung zugrunde liegenden Erwägungen der Bundesprüfstelle als sachverständige Aussagen zu begreifen sind, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen den selben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Stellungnahmen zu erschüttern.

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Datenerhebung von Kindern:


OLG Frankfurt am Main v. 30.06.2005:
Wird Kindern ohne Mitwirkung der Eltern die Mitgliedschaft in einem „Autokids – Club“ angeboten, wenn sie zuvor einen im Internet eingestellten Fragebogen ausfüllen, so liegt darin eine wettbewerbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit der Kinder (§ 4 Nr. 2 UWG).

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Werbung auf Tauschbörsen mit jugendgefährdenden Inhalten:


LG Frankfurt am Main v. 02.01.2008:
Wer auf einer illegalen Tauschbörsen-Internetseite, auf der auch jugendgefährdende Filme ohne Alterskontrolle zugänglich sind, für seine eigenen Produkte wirbt, haftet, sobald er auf die Wettbewerbswidrigkeit derartiger Werbung hingewiesen worden ist, wegen Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten als Störer, wenn er seine Werbung auf gleichartigen Internetseiten fortsetzt.

OLG München v. 11.09.2008:
Ist für ein Unternehmen, das im Rahmen eines Affiliate-Programms im Internet werben will, klar erkennbar, dass Inhalte der für seine Werbung vorgesehenen Internetseiten dauerhaft und in erheblichem Ausmaß jugendgefährdend sind, so trifft es eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht, seine Werbung auf diesen Seiten zu verhindern. Kann sich das Unternehmen die gebotenen Einflussnahmemöglichkeiten auf die Affiliates nicht im Rahmen seines Werbevertrags verschaffen, so obliegt es ihm, die von ihm hervorgerufene Gefahr der wettbewerbswidrigen Werbung durch Kündigung des Werbevertrags zu beseitigen.

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Alkoholische Getränke<:


LG Bochum v. 23.01.2019:
   Der Internethandel mit alkoholischen Getränken ist unzulässig, sofern nicht vor dem Versand durch ein anerkanntes Altersverifikations-System zuverlässig sichergestellt wird, dass der Verbraucher

   bei Bier, Wein, weinähnlichen Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier,Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat

und

bei anderen alkoholischen Getränken volljährig ist

und

   die alkoholischen Getränke in einer Weise versandt werden, die regelmäßig sicherstellt, dass sie dem volljährigen Kunden, an den sie adressiert sind, persönlich ausgehändigt wird (beispielsweise durch die Zusatzleistung "Persönliche Übergabe" bei der gewählten Versandart)


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Tabakwaren:


LG Koblenz v. 13.08.2007:
Der Internet-Versandhandel von Tabakwaren unterfällt nicht den jugendschutzrechtlichen Beschränkungen für die Abgabe in der Öffentlichkeit nach § 10 JuSchG, denn der Fernabsatz bzw. Versandhandel wird von dem Wortlaut der Bestimmung nicht erfasst. Der Vertrieb von Tabakwaren via Internet (auch) an Jugendliche unter 16 Jahren stellt damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.

OLG Hamm v. 07.03.2017:
Aromastoffe für elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas fallen nicht unter das Tabak- und Nikotinwerbeverbot und dürfen auch an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

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