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AGB - Amazon - Auktionsplattformen - Bestätigungs-E-Mail - eBay - Fernabsatzgeschäfte - Gewerbe/privat - Preisanfechtung - Vertragsschluss LG Saarbrücken v. 07.01.2004: Wird eine Ware in das Angebot eines Online-Auktionshauses unter der Option "Sofort kaufen" eingestellt, liegt darin ein Vertragsangebot, das der Interessent durch Auslösen der Option zu den in der Warenbeschreibung mitgeteilten Bedingungen annimmt. Das Landgericht Saarbrücken (Urt. v. 07.01.2004 - 2 O 255/03) hat entschieden:
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