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Landgericht Leipzig Beschluss vom 03.03.2008 - 04HK 0 597/08 - Es ist nicht zwingend erforderlich, im Impressum neben der E-Mail-Adresse eine Telefonnummer anzugeben

LG Leipzig v. 03.03.2008: Es ist nicht zwingend erforderlich, im Impressum neben der E-Mail-Adresse eine Telefonnummer anzugeben


Das Landgericht Leipzig (Beschluss vom 03.03.2008 - 04HK 0 597/08) hat entschieden:

   Es ist nicht zwingend erforderlich, im Impressum neben der E-Mail-Adresse auch noch eine Telefonnummer anzugeben, auch wenn man der Auffassung ist, dass es neben dem E-Mail-Verkehr noch eine zweite Kommunikationsmöglichkeit geben müsse; hierzu genügt z. B. auch eine Telefax-Nummer.



Siehe auch Impressum - Anbieterkennzeichnung - Kontaktformular und Angabe der Telefonnummer


Aus den Entscheidungsgründen:


"... Nicht zu folgen vermag die Kammer nach wie vor der Ansicht, dass neben der E-Mail-Adresse auch noch zwingend eine Telefonnummer oder eine andere Möglichkeit der unmittelbaren Kommunikation anzugeben ist, so wie zuletzt nach Hinweis beantragt.

Es ist in der deutschen Rechtsprechung höchst streitig, ob neben der E-Mail-Adresse noch (zwingend) eine Telefonnummer anzugeben ist (siehe dazu die Nachweise beim Vorlagebeschluss des BGH vom 26.04.2007, I. ZR 190/04 TZ.9 ff; Micklitz in: Spindler/Schuster, Das Recht der elektronischen Medien, § 5 TMG Rn. 40 ff) Obgleich der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG prima facie dafür spricht, dass neben der E-Mail-Adresse ein zweiter Kommunikationsweg eröffnet werden muss, ist dies Gegenstand des vorerwähnten Vorlagebeschlusses des BGH. Auch wenn man dies indes bejaht, sprechen nach Ansicht der Kammer erhebliche Bedenken gegen die Annahme, dass dies (zwingend) durch die Angabe einer Telefonnummer geschehen müsse (siehe dazu die Erwägungen bei BGH a.a.O. und ablehnend OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1045, Micklitz a.a.O. m.w.N.; OLG Oldenburg OLGR Oldenburg 2006, 844; OLG Köln JurPC 259/2004). Das Telefon ist nur eine dieser Möglichkeiten neben etwa Telefax etc. Es kann daher hier der Antragsgegnerin auch nicht vorgeschrieben werden, gleichsam die primäre Angabe einer Telefonnummer, ersetzbar durch andere Möglichkeiten der unmittelbaren Kontaktaufnahme , ohne die zumindest beispielhaft zu benennen. ..."

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