| Wirbt der Betreiber einer Pension auf seiner Homepage mit dem Hinweis „Alle Zimmer in unserem Haus sind Nichtraucherzimmer und verfügen über ein eigenes Bad/WC bzw. Dusche/WC“, so ist dies irreführend, wenn sich für jeweils ein Zimmer im Erdgeschoss wie im ersten Obergeschoss ein eigenes Bad/Dusche/WC auf dem Flur befindet, welches ausschließlich den Gästen der gemieteten Zimmer zur Verfügung steht. |
| „Alle Zimmer in unserem Haus (...) verfügen über ein eigenes Bad/WC bzw. Dusche/WC." (Anlage K 1) |
| Alle Zimmer in unserem Haus sind Nichtraucherzimmer und verfügen über ein eigenes Bad/WC bzw. Dusche/WC. (Anlage K1) |
| wie erkannt. |
| die Klage abzuweisen. |