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Landgericht Hamburg Beschluss vom 06.11.207 - 315 B O 888/07 - Es ist wettbewerbswidrig, mit den Worten "versicherter Versand" zu werben, ohne die Höhe der Versicherungskosten anzugeben.

LG Hamburg v. 06.11.2007: Es ist wettbewerbswidrig, gegenüber Verbrauchern mit den Worten "versicherter Versand" zu werben, ohne dabei die Höhe der Versicherungskosten getrennt von den Versandkosten anzugeben.


Das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 06.11.207 - 315 B O 888/07) hat im Wege der Einstweiligen Verfügung hinsichtlich der Formulierung "versicherter Versand" bezüglich einer eBay-Auktion dem Verkäufer verboten,

   im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Bereich EDV-Hardware und EDV-Zubehör über die Internet-Handelsplattform den Abschluss entgeltlicher Verträge mit Verbrauchern anzubieten und/oder anbieten zu lassen und dabei mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu werben, ohne dabei die Höhe der Kosten der Versicherung von den Versandkosten getrennt anzugeben.


Anmerkung: Zu dem Beschluss existiert keine Begründung.

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