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Das amtliche Muster der Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen - Version gültig ab 04.08.2011

Das amtliche Muster der Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen - Version gültig ab 04.08.2011




*** Widerrufsbelehrung ***

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen / einem Monat *) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

   [Name/Firma
Adresse
Telefaxnummer (falls vorhanden)
E-Mail-Adresse]


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

*** Ende der Widerrufsbelehrung ***

[optional:]

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

*) § 357 Abs. 3 BGB:

   "Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat."

„Unverzüglichkeit“ ist laut Gesetzesbegründung dann gewahrt, wenn die Belehrung dem Verbraucher spätestens am Tag nach der Bestellung mitgeteilt wird. Wird die Belehrung nicht spätestens einen Tag nach der Bestellung an den Verbraucher in Textform mitgeteilt, muss die Belehrung mit einer Frist von einem Monat verwendet werden.


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