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Das Domaingrabbing

Das Domaingrabbing




Siehe auch
Admin-C
und
Denic und
Domainrecht



Unter Domaingrabbing (Domain-Hijacking genannt) versteht man das Auf-Vorrat-Registrieren von attraktiven Domainnamen verbunden mit der Hoffnung, dass zahlungskräftige Abnehmer Interesse am Erwerb dieser Domains zeigen würden - eine besonders in den Anfangszeiten des Internet nicht unbegründete Annahme.

Das führte dazu, dass zahlreiche Inhaber von kennzeichnungsrechtlichen Namen sich vor Gerichten das Recht sichern mussten, ihren Namen auch für ihre Domain zu verwenden, den Grabber also auszuschließen.

Möglich ist dies, weil die Rechtsprechung das Domaingrabbing für sittenwidrig hält (OLG Düsseldorf WRP 1999, 343 - ufa.de; OLG Frankfurt am Main CR 2000, 615 - weideglueck.de; LG Düsseldorf CR 2002, 138 - literaturen.de).

Das Gesetz schützt denjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Grabber-Domain geltend machen kann dadurch, dass es ihm Unterlassungsansprüche aus den §§ 826, 1004 BGB zubilligt. Wenn zwischen Grabber und Kennzeichnungsberechtigtem ein Wettbewerbsverhältnis besteht, greift gegenüber dem Domaingrabbing auch die § 8 Abs. 1 i.V.m. § 3 UWG.

Muss geprüft werden, ob es sich um sittenwidriges Domaingrabbing handelt, muss das Prioritätsprinzip ("First Come, First Served") beachtet werden. Immerhin steht es ja jedem frei, beliebig viele Domains zu registrieren, ohne dass darunter Webseiten veröffentlicht werden müssten. Die Zahl der registrierten Domains allein machte den Inhaber noch nicht zum sittenwidrigen Grabber. Sittenwidrig ist das Registrieren einer Domain erst dann, wenn dem die eindeutige Absicht zu Grunde liegt, aus der Domain von demjenigen Geld herauszuschlagen, der auf Grund von Namens- oder Kennzeichenrechten an der Domain interessiert ist (OLG Frankfurt am Main MMR 2000, 424).

Die Beweislast für das Vorhandensein einer derartigen Verkaufsabsicht trägt derjenige, der aus den §§ 826, 1004 BGB, 3, 8 UWG Rechte herleiten will.

Zu führen ist der Beweis z. B. dann, wenn eine Domain von ihrem Inhaber nicht genutzt wird und er sie aktiv zum Verkauf anbietet.

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