Hochretournierer - Vielfachretournierer - extreme Retourquote
 

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Gliederung:



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  • OLG Hamburg v. 25.11.2004:
    Ein Versandhandelsunternehmen ist zivilrechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, mit einem Kunden erneut Fernabsatzverträge über Waren zu schließen, mit dem sich das Vertragsverhältnis in der Vergangenheit wegen eines überproportional hohen Anteils an Rücksendungen bestellter Ware über einen längeren Zeitraum als unwirtschaftlich erwiesen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür aufgestellten Kriterien so gestaltet sind, dass eine weitere Belieferung ohne Veränderung des Bestellverhaltens insgesamt als unternehmerisch nicht mehr zumutbar erscheint. Die persönlichen Daten derartiger Kunden dürfen gespeichert werden (Hochretournierer).