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Batterien - Elektroartikel - Games / Spielekonsolen - Sonstige Produkte - Urheberrechtsschutz - Vervielfältigungsabgabe - Urheberschutz - Werbung - Wettbewerb Der Handel mit Spielwaren - Spielzeug - Spielgeräte - Toys - KinderspielzeugWie nahezu alles ist in der EU auch der Handel mit Spielzeug und Spielgeräten Normen unterworfen, die nach der Vorgabe der sogenannten Spielzeugrichtlinie die einzelnen Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze umzusetzen hatten.Nachdem allerdings seit dem Inkrafttreten der Spielzeugrichtlinie bereits wieder zwei Jahrzehnte vergangen sind, regt sich erwartungsgemäß in der EU erneut erheblicher Reform bedarf, der sicherlich für merkbare Erschwernisse für den Onlinehandel mit Spielzeug führen wird. So hat die EU-Kommission am 21.04.2008 entschieden, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass Magnetspielzeug, das in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird, einen Hinweis auf die von diesem Spielzeug ausgehende Gefahr für Gesundheit und Sicherheit trägt. Anlass hierfür ist die Tatsache, dass es öfter passiert ist, dass Kinder abnehmbar bzw. lösbare Magneten von Spielzeug entfernt und verschluckt haben, wobei der dadurch entstehende Darmverschluss nur operativ beseitigt werden kann. Die neue Spielzeugrichtlinie der EU aus dem Jahre 2009 ist seit dem 20.07.2011 in allen Mitgliedstaaten der EU anwendbar. Die alte Spielzeugrichtlinie aus dem Jahre 1988 wird dadurch im wesentlichen ersetzt. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinienvorschriften in der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) in innerstaatliches Recht umgesetzt, die zum 20.07.2011 in Kraft tritt. Gliederung:
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