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Die Option Sofort kaufen

Die Option "Sofort kaufen" auf Auktionsplattformen und sonstigen Marktplätzen




Gliederung:


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Weiterführende Links:


Vertragsabschluss im Internet

Auktionsplattformen

Handeslplattformen - E-Marktplätze - Internetverkaufsplätze

Stichwörter zum Thema Vertriebsformen

Vertriebsverbot über eBay und andere Auktionsplattformen oder über Discounter

Amazon

eBay

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Allgemeines:


LG Saarbrücken v. 07.01.2004:
Wird eine Ware in das Angebot eines Online-Auktionshauses unter der Option "Sofort kaufen" eingestellt, liegt darin ein Vertragsangebot, das der Interessent durch Auslösen der Option zu den in der Warenbeschreibung mitgeteilten Bedingungen annimmt.

OLG Jena v. 09.06.2007:
  1.  Im Falle eines Sofort-Kaufs über die Internet-Plattform eBay kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Käufer die angebotene Sofort-Kauf-Option betätigt. Einer weiteren Bestätigung durch den Verkäufer bedarf es nicht

  2.  Einer Mitteilung der Widerrufsbelehrung in Textform i.S.d. § 312c Abs. 2 BGB genügt weder die Möglichkeit des Ausdruckens oder Abspeicherns der Angebotsseite noch die vorläufige Speicherung in temporären Internet-Dateien oder im persönlichen eBay-Account des Käufers.

OLG Hamburg v. 12.09.2007:
Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat "Sofort kaufen" beträgt einen Monat (Fortführung von OLG Hamburg, 24. August 2006, 3 U 103/06, GRUR-RR 2007, 174 = NJW-RR 2007, 839 = K&R 2006, 526 - Widerrufsbelehrung).

OLG Hamburg v. 12.09.2007:
Angebote im "Sofort kaufen"-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Verkaufsangebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden.

OLG Frankfurt am Main v. 14.05.2020:
Wird aus dem Gesamtkontext eines Verkaufsangebots auf eBay deutlich, dass es sich bei der Angabe "Preis: € 1,00", die an sich für ein Sofort-Kauf-Angebot steht, um ein Versehen handelt und der Verkäufer das Fahrzeug versteigern, nicht aber für 1,00 € verkaufen möchte, kommt kein Kaufvertrag zustande. - Maßgebend für die Auslegung einer Willenserklärung ist auch im Falle eines eBay-Angebots § 133 BGB, wonach der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen ist; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sind dagegen für die Auslegung irrelevant.

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