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Progressives Vertriebssystem - Schneeballsystem

Progressives Vertriebssystem - Schneeballsystem




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Es gibt illegale (wettbewerbswidrige) und legale (als solche wettbewerbskonforme) Schneeballsysteme (auch Pyramidenmodell genannt).

Beim illegalen Schneeballsystem beruht das Wachstum auf dem Prinzip progressiver Kundenwerbung: Kunden, die dem System beitreten wollen, müssen eine bestimmte Menge an Produkten abnehmen (und bezahlen - das ist das Eintrittsgeld) und dann neue Kunden zu den selben Bedingungen anwerben, an deren Umsätzen sie prozentual teilnehmen. Angesichts des progressiven Wachstums ist eine schnelles Ende der Pyramide vorhersagbar, was dann zum Verlust des Einsatzes vieler Teilnehmer führt, da ja keine neuen Kunden mehr geworben werden können.

Beim legalen Pyramidensystem erhalten die teilnehmenden Mitglieder keine Beträge von angeworbenen Neueinsteigern, sondern lediglich anteilige Provisionen für von ihnen vertriebene Produkte.




Die Abgrenzung erfolgt nach der Unterscheidung, woran verdienst wird: An der Werbung von Neukunden oder am Verkauf von Produkten.

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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Vertriebsformen

OLG Hamm v. 09.12.2008:
Unter Berücksichtigung des Zweckes der gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien zum Verbraucherschutz und des UWG bedürfen Existenzgründer keines besonderen Schutzes als wirtschaftlicher schwächerer oder unerfahrener Vertragspartei. Denn wer sich zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit entschieden hat und vorbereitende oder unmittelbar eröffnende Geschäfte vornimmt, begibt sich in den unternehmerischen Geschäftsverkehr. Er handelt in diesem Fall nicht mehr zu privaten Zwecken. Der Umstand, dass der Zweck des Handelns nicht auf eine bereits bestehende, sondern erst zukünftige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gerichtet ist, ändert nichts an ihrer beruflichen oder gewerblichen Natur. Auch startende Teilnehmer an einem progressiven Vertriebssystem sind als Existenzgründer keine Verbraucher, sonder Gewerbetreibende.

LG Hamburg v. 13.08.2009:
Steht in einem Vertriebssystem nicht der Absatz der Waren an Außenstehende im Vordergrund, sondern der Aufbau einer Käuferpyramide und beruht das System maßgeblich auf dem Prinzip progressiver Kundenwerbung, wobei der Beitritt zum System von der Abnahme einer bestimmten Mindestmenge und der Werbung weiterer Kunden zu den gleichen Bedingungen abhängig ist, so handelt es sich um eine wettbewerbswidriges Schneeballsystem.

OLG Naumburg v 18.11.2009:
Die zur Teilnahme an dem progressiven Vertriebssystem geworbenen Personen unterfallen nicht dem eng auszulegenden Begriff des Verbrauchers nach § 16 Abs. 2 UWG i.V.m. § 2 UWG, § 13 BGB. Durch ihre auf den Aufbau eines selbständigen, gewinnorientierten Gewerbes ausgerichtete Zielsetzung erhielten die Geworbenen den die Verbrauchereigenschaft ausschließenden Status von Existenzgründern.

OLG Frankfurt am Main v. 21.01.2016:
Ob ein Vertriebssystem noch als zulässiger Strukturvertrieb oder als unlautere Form progressiver Kundenwerbung einzustufen ist, richtet sich danach, ob das Vertriebssystem bei einer Gesamtbetrachtung in erster Linie dem Warenabsatz dient oder ob es durch das Versprechen besonderer Vorteile typischerweise darauf zielt, neue Teilnehmer in die Absatzstruktur einzubinden (im Streitfall verneint).

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