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Reiseversicherung / Rücktrittsversicherung

Reiseversicherung / Rücktrittsversicherung




Gliederung:


-   Allgemeines



Allgemeines:


Reiseveranstalter - Reisevermittler

Onlinehandel mit Flugtickets und Werbung mit Flugpreisen

LG Leipzig v. 19.03.2010:
Der Vermittler von Flugbuchungen verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 der VO (EG) Nr. 1008/2008, wenn er ohne ausdrückliche Bestätigung des Kunden automatisch eine Reiseversicherung in die Buchung mit aufnimmt, die der Kunde durch die "Opt-Out"-Funktion entfernen muss, falls er nicht den Abschluss eines Versicherungsvertrages wünscht.

OLG Jena v. 06.04.2011:

  1.  Fügt ein Reisevermittler im Internet während des Buchungsvorganges für eine Flugleistung dem Warenkorb unaufgefordert ein Versicherungspaket hinzu, das nur durch „Wegklicken“ am Ende des Buchungsvorgangs wieder entfernt werden kann ("opt-out"), so verstößt dies gegen das Irreführungsgebot des § 5 UWG. Eine solche unaufgeforderte Aufnahme eines Reiseversicherungsschutzes in ein Buchungsformular ist unzulässig, da fakultative Zusatzkosten auf klare, transparente und eindeutige Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden müssen.

  2.  Die entsprechende EU-Verordnung (Art. 23 Abs. 1 Satz 4 Verordnung (EU) 1008/2008) ist nicht nur auf Fluggesellschaften, sondern auch auf Reisevermittler anwendbar.



LG Berlin v. 29.07.2014:
Ein Buchungssystem, welches die vorherige Auswahlentscheidung des Kunden, sich gegen einen zusätzlichen Reiseversicherungsschutz entschieden zu haben, durch ein nachfolgendes "Popup"-Fenster in Frage stellt und den Kunden durch dessen Gestaltung dazu verleitet, die Zusatzleistung trotzdem zu buchen, ohne dass sichergestellt ist, dass er diese ausdrücklich wünscht, ist nicht mit Art. 23 Abs. 1 Satz 4 VO (EG) 1008/2008 vereinbar.

LG Leipzig v. 14.07.2015:
Es ist irreführend und wettbewerbswidrig, auf einem Internetportal für die Vermittlung von Flugreisen den Verbraucher zu zwingen, zusätzlich zu der bereits durch Wahl des Wortes "nein" in einem Dropdownfeld nochmals durch eine weiteres Opt-out klarzustellen, dass er keine zusätzlichen Reiseversicherungen abzuschließen wünscht, insbesonder wenn er zusätzlich mit unzutreffenden und angsteinjagenden Warnhinweisen zum Abschluss bewogen werden soll.

KG Berlin v. 21.07.2015:
Bei einem Online-Buchungsvorgang für Flugreisen, bei dem durch Anklicken des Buttons "Ich verzichte ausdrücklich auf den angebotenen Reiseschutz und zahle im Notfall alle Kosten selbst" ein Fenster mit der Überschrift "Sie haben sich entschieden ohne Versicherung zu verreisen" angezeigt wird, ist nicht von einem Opt-in auszugehen. Die beschriebene Gestaltung der Webseite begründet auch eine irreführende Werbung, da es sich um ein hinter einem Link verstecktes Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrags handelt.

BGH v. 29.09.2016:
Die Gestaltung eines Buchungsvorgangs für Flugdienste verstößt gegen das Gebot der klaren, transparenten und eindeutigen Mitteilung von fakultativen Zusatzkosten im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung (EG) 1008/2008, wenn der Verbraucher, der eine fakultative Leistung (hier: eine Reiserücktrittsversicherung) zuvor bereits abgewählt hat, im weiteren Verlauf über die erneute Notwendigkeit der Abwahl dieser Leistung getäuscht wird.

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