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Musik im Internet - Streaming - Download - Verkauf - Vertrieb - Urheberschutz

Musik im Internet - Streaming - Download - Vertrieb - Urheberschutz




Gliederung:


-   Allgemeines
-   Verwertung der IP-Adressen
-   Streaming
-   Urheberschutz von Jingles
-   Musikalische Unterlegung von Sexfilmen
-   Urheberrecht und Klingeltöne
-   Ablauf von Schutzrechten
-   Lizenzgebühren/Schadensersatz/Anwaltskosten



Allgemeines:


Störerhaftung des Betreibers von Internetportalen

Intgernetportale

LG Köln v. 21.03.2007:
Bietet der Betreiber einer Webseite urheberrechtlich geschützte Musikwerke zum Download an und macht sie damit öffentlich zugänglich, hat der Rechteinhaber gegen ihn einen Unterlassungsanspruch, auch wenn der Betreiber die Musikstücke nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden. Seine Inanspruchnahme als Störer setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Der Betreiber einer Seite, auf die täglich bis zu 100.000 Dateien hochgeladen werden, muss bei einem entsprechenden Hinweis nicht nur das konkrete Angebot sperren, sondern er muss darüber hinaus auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Urheberrechtsverletzungen kommt.

LG Düsseldorf v. 23.01.2008:
Die Inanspruchnahme eines reinen Host-Providers setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist. Entscheidend sind mithin die Umstände des Einzelfalles, wobei die betroffenen Rechtsgüter, der zu betreibende Aufwand und der zu erwartende Erfolg in die vorzunehmende Abwägung eingestellt werden müssen. Es ist zu fragen, inwieweit es dem als Störer in Anspruch Genommenen technisch und wirtschaftlich möglich und zumutbar ist, die Gefahren von Rechtsgutverletzungen zu vermeiden, welche Vorteile der Diensteanbieter aus seinen Diensten zieht, welche berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffene Verkehrskreis hegen darf, inwieweit Risiken vorhersehbar sind und welche Rechtsgutverletzungen drohen. Wenn menschliche Kontrolle und eine Registrierungspflicht nicht ausreichen, um Rechtsverletzungen zu verhindern, muss der Unternehmer das Geschäftsmodell einstellen.

LG Mannheim v. 25.08.2008:
Zur Erteilung einer gesamteuropäischen Lizenz zum Internetabruf auch in Deutschland durch eine nationale Wahrnehmungsgesellschaft aufgrund der Rechteeinräumung in einem Gegenseitigkeitsvertrag nach CISAC-Modell. Ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten ist in Deutschland nicht möglich.

BGH v. 20.11.2008:
Ein Eingriff in das durch § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben, wenn einem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Die Regelung des § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar. Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen oder es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt (Metall auf Metall).

AG Frankfurt am Main v. 22.01.2009:
Der Anschlussinhaber eines Accounts in einem dezentralen Netzwerk muss für das Anbieten Musiktitels zum Download durch ein minderjähriges Kind einstehen, wenn dieses nicht darüber belehrte, dass über den Internetanschluss keine Rechtsverletzungen begangen werden dürfen. Der Anspruch auf Schadensersatz bemisst sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, wonach eine Vergütung beansprucht werden kann, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten.




LG Berlin v. 14.07.2009:
Durch den Download einer angebotenen Musikdatei und die Festlegung auf einem Datenträger ist keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts i. S. d. § 17 Abs. 2 UrhG eingetreten. Sowohl das deutsche Urheberrecht als auch die Richtlinie 2001/29/EG beziehen sich ausdrücklich auf in einem Gegenstand verkörperte Werke. Dementsprechend stellt der Erwägungsgrund 29 der RL 2001/29/EG ausdrücklich klar, dass sich die Frage der Erschöpfung nicht bei Online-Diensten stellt und dies auch für materielle Vervielfältigungsstücke eines Werkes gelte, die durch den Nutzer eines solchen Dienstes mit Zustimmung des Rechtsinhabers hergestellt worden sind. Eine Unterlizenzierung kann vom Portalbetreiber in seinen AGB untersagt werden, weil es grundsätzlich allein der Urheberrechtsinhaberin vorbehalten ist zu entscheiden, wem sie Nutzungsrechte einräumt.

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Verwertung der IP-Adressen:


LG Köln. v 27.01.2010:
Die beim Musikupload von Usern benutzten IP-Adressen sind Bestandsdaten und dürfen vom Telekommunikationsanbieter gespeichert und auf berechtigtes Verlangen an die Rechteinhaber herausgegeben und von diesen außergerichtlich und gerichtlich verwertet werden.

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Streaming:


- Streaming

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Urheberschutz von Jingles:


LG Köln v. 14.07.2010:
Ein Jingle für einen TV-Werbespot ist grundsätzlich als Musikwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UrhG geschützt. Zwar sind weder der "Sound" noch akustische Signale oder einzelne Töne geschützt und hinsichtlich des Gestaltungsspielraums ist ein gewisser Umfang vorausgesetzt, damit sich die Kreativität entfalten kann; jedoch können auch kurze Tonfolgen geschützt sein. Demgegenüber genießen akustische Signale, Pausenzeichen oder dem Bereich der Werbung zuzuordnende Erkennungszeichen in der Regel keinen Urheberrechtsschutz. Mit zunehmender Länge, wie z.B. bei manchen Handy-Klingeltönen, können allerdings auch derartige Hörzeichen urheberrechtlich schutzfähig sein.

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Musikalische Unterlegung von Sexfilmen:


OLG Hamburg v. 05.11.2008:
Die sog. GEMA-Vermutung bezieht sich auch auf die musikalische Untermalung pornographischer Filme. Jedenfalls für den Zeitraum vom Januar 2000 bis Februar 2001 ist davon auszugehen, dass es sich bei der pornographischen Filmen unterlegten Musik noch nicht ausschließlich um sog. GEMA-freie Produktionen gehandelt hat. Der Nutzer mit Musik unterlegter Filmproduktionen muss durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass er auskunftsfähig darüber ist, welcher konkrete Film mit welcher Musikuntermalung zu welchem Zeitpunkt in seinem Betrieb vorgeführt worden ist. Pauschalangaben sind ungeeignet, die GEMA-Vermutung zu widerlegen.

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Klingeltöne und Urheberrecht:


Klingeltöne

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Ablauf von Schutzrechten:


BGH v. 07.10.2009
Soweit ein amerikanischer Tonträgerhersteller originäre Tonträgerrechte erworben hat, kann er für diese grundsätzlich auch dann inländische Schutzrechte beanspruchen, wenn der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist, die Tonträger jedoch nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens zu diesem Zeitpunkt noch geschützt sind. Dies gilt auch für bis 1966 produzierte Tonträger, die im Inland zu keinem Zeitpunkt geschützt waren, da insofern eine Regelungslücke besteht, deren Schließung im Wege einer schutzdauerrichtlinienkonformen Auslegung geboten ist.

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Lizenzgebühren/Schadensersatz/Rechtsanwaltskosten:


Lizenzgebühren - Schadensersatz - Rechtsanwaltskosten

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