Jugendschutz - Alterskontrolle - Provider - Überwachung - Auktionsplattform
 

E-Commerce- und Webshoprecht
 

Home  |   Datenschutz  |   Impressum  

 





 


Abofalle - Alterskontrolle - Betreiberhaftung - Forenbetreiber - Jugendschutz - Klingeltöne - Musik - Pornografieangebote - Preisangaben - Taschengeldparagraph - Urheberrechtsschutz - Werbung - Wettbewerb


Jugendschutz








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -


Bundesprüfstelle: - nach oben -
  • VG Köln v. 16.11.2007:
    Die Beurteilung der Jugendgefährdung und deren Gewichtung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung, wobei allerdings die der Indizierungsentscheidung zugrunde liegenden Erwägungen der Bundesprüfstelle als sachverständige Aussagen zu begreifen sind, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen den selben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Stellungnahmen zu erschüttern.




Datenerhebung von Kindern: - nach oben -
  • OLG Frankfurt am Main v. 30.06.2005:
    Wird Kindern ohne Mitwirkung der Eltern die Mitgliedschaft in einem „Autokids – Club“ angeboten, wenn sie zuvor einen im Internet eingestellten Fragebogen ausfüllen, so liegt darin eine wettbewerbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit der Kinder (§ 4 Nr. 2 UWG).




Werbung auf Tauschbörsen mit jugendgefährdenden Inhalten: - nach oben -
  • LG Frankfurt am Main v. 02.01.2008:
    Wer auf einer illegalen Tauschbörsen-Internetseite, auf der auch jugendgefährdende Filme ohne Alterskontrolle zugänglich sind, für seine eigenen Produkte wirbt, haftet, sobald er auf die Wettbewerbswidrigkeit derartiger Werbung hingewiesen worden ist, wegen Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten als Störer, wenn er seine Werbung auf gleichartigen Internetseiten fortsetzt.

  • OLG München v. 11.09.2008:
    Ist für ein Unternehmen, das im Rahmen eines Affiliate-Programms im Internet werben will, klar erkennbar, dass Inhalte der für seine Werbung vorgesehenen Internetseiten dauerhaft und in erheblichem Ausmaß jugendgefährdend sind, so trifft es eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht, seine Werbung auf diesen Seiten zu verhindern. Kann sich das Unternehmen die gebotenen Einflussnahmemöglichkeiten auf die Affiliates nicht im Rahmen seines Werbevertrags verschaffen, so obliegt es ihm, die von ihm hervorgerufene Gefahr der wettbewerbswidrigen Werbung durch Kündigung des Werbevertrags zu beseitigen.




Alterskontrolle / Altersverifikation: - nach oben -