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Buchung von Hotelzimmern - Hotelreservierung

Buchung von Hotelzimmern - Hotelreservierung




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Bestpreisklauseln
-   Hotelbewertung / Bewertungsportale
-   Werbung



Weiterführende Links:


Reiseveranstalter - Reisevermittler - Ferienwohnungen - Ferienhäuser - Hotelbuchungen

Preisangaben im Internethandel

Stornogebühren

Hotelbewertung im Internet

Bewertung im Internet

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Allgemeines:


LG München v. 29.05.2009:
Richtet sich ein Angebot auf einem Internet-Hotelreservierungsportal bestimmungsgemäß an Endverbraucher in Deutschland, so umfasst die Pflicht zur Preisangabe die Nennung des Brutto-Endpreises. Die Nennung bloßer Nettopreise, welche keine Angaben zur Steuer enthalten, ist unzureichend.

LG Tübingen v. 12.05.2010:
Bei der Werbung für Hotelzimmer ist der Vorrat nach Nr. 5 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG nicht anzugeben.

LG Berlin v. 22.02.2011:
Es verstößt gegen das Irreführungsverbot und gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung, wenn bei der Werbung oder Buchung von Hotelübernachtungen die anfallenden Reservierungskosten nicht als Bestandteil des Endpreises mitgeteilt werden. Ein Sternchen-Hinweis beim Preis oder Hotel reicht nicht aus. Ein Hinweis auf die Gebühr in den nachfolgenden Buchungsschritten kommt zu spät.

LG Hamburg v. 07.11.2019:
Der Anbieter von Hotelzimmern muss die Bewertungs- und Sortierkriterien für eine Trefferliste transparent darstellen.

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Bestpreisklauseln:


LG Köln v. 16.02.2017:
Bestpreisklauseln, wonach sich Hotelunternehmen gegenüber einem Internet-Hotelbuchungsportal verpflichten, Hotelzimmer immer zu mindestens gleich günstigen Preisen zur Verfügung zu stellen, wie sie das Hotelunternehmen auch auf anderen Buchungs- und Reiseplattformen im Internet oder auf der hoteleigenen Homepage anbietet oder anbieten lässt (sog. "weite" Bestpreisklausel), sind vom Kartellverbot freigestellt.

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Hotelbewertung / Bewertungsportale:


Bewertungsseiten im Internet

Hotelbewertung im Internet

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Werbung:


Stichwörter zum Thema Werbung

Einzelfälle unerlaubter und wettbewerbswidriger Werbung

LG Erfurt v. 27.01.2011:
Wirbt der Betreiber einer Pension auf seiner Homepage mit dem Hinweis „Alle Zimmer in unserem Haus sind Nichtraucherzimmer und verfügen über ein eigenes Bad/WC bzw. Dusche/WC“, so ist dies irreführend, wenn sich für jeweils ein Zimmer im Erdgeschoss wie im ersten Obergeschoss ein eigenes Bad/Dusche/WC auf dem Flur befindet, welches ausschließlich den Gästen der gemieteten Zimmer zur Verfügung steht.



OLG Nürnberg v. 19.04.2016:
Bei einer Werbung für einen Hotelbetrieb mit waagerecht angeordneten fünfzackigen Sternen neben dem Hotelnamen auf einem Internet-Buchungsportal erwartet das Publikum eine vorherige Überprüfung dieser Angaben anhand objektiver Merkmale durch eine neutrale unabhängige Stelle. - Beruht eine derartige Sterne-Angabe lediglich auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie Kundenerfahrungen, muss dies klar kommuniziert werden, ansonsten ist die Werbung irreführend und damit unzulässig. - Eine Erläuterung dieser Sternevergabe durch einen bloßen Hinweis mit der Mouseover-Technik, also nur, wenn der Mauszeiger eine bestimmte Stelle der Werbeanzeige berührt, ist unzureichend.

LG Freiburg v. 20.06.2016:
Eine Internetwerbung eines Hotels im Form einer graphischen Gestaltung von 4 golden ausgefüllten Sternen, die sich auf einer als oval zu beschreibenden Kurve befinden, ist nicht per se ein Hinweis auf eine Einstufung durch ein Hotelklassifizierungssystem.

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