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Google StreetView - Street View - Straßenatlas - Straßenfotografie

Google StreetView - Street View - Straßenatlas - Straßenfotografie




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines
-   Geolokalisation
-   Rechtsprechung



Einleitung:


Im Jahr 2007 begann Google in den USA systematisch Straßen auf Fotos festzuhalten, um ein realistisches Abbild davon als Erweiterung zu Google Maps zu schaffen. Seit 2008 fahren entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge auch durch Deutschland. Für schlecht mit Kfz zu erreichende Stellen - Fußgängerzonen, Innenplätze usw. - wurde sogar eine Fahrrad- und Kamerakombination konstruiert und hergestellt.

Obwohl Google zusichert, im Interesse des Datenschutzes Autokennzeichen und Gesichert zufällig bei den Fotoaufnahmen anwesender Personen unkenntlich zu machen, hat sich vielfach Widerstand gegen dieses Projekt entwickelt; teilweise haben Instanzgericht für bestimmte Orte auch das systematische Fotografieren untersagt.




Es bleibt insofern abzuwarten, ob Google entweder weitere Zugeständnisse an datenschutzrechtliche Auflagen macht oder ob sich nicht am Ende doch das Interesse durchsetzt, auf einer weltweit begrüßten Erweiterung durch einen bebilderten Straßenatlas nicht als halsstarriger weißer Fleck übrig zu bleiben. Immerhin ist es nach deutscher Rechtsauffassung erlaubt, die Außenwelt zu fotografieren und solche Bilder auch zu veröffentlichen, wobei zufällig anwesende Passanten und Eigentümer von Kraftfahrzeugen es hinnehmen müssen, auf solchen Fotos abgebildet zu sein. Weshalb Google nicht dürfen soll, was jedem Touristen an jedem Ort der Welt erlaubt ist, bleibt ein Geheimnis der Gegner von Street View.

Auf Grund der sehr rigiden datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Straßenansichten insbesondere im Internet seitens der obersten Datenschutzbehörden hat Google sich bereit erklärt, auf jedem Foto einen Link anzubringen, mit dem man als Betroffener der Veröffentlichung widersprechen kann.

Bei dieser Stellungnahme vermisst man allzu deutlich eine Abwägung zwischen den Bestimmungen des Datenschutzes (Tunnelblick der professionellen Datenschützer) und § 23 Kunsturhebergesetz:

   (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1.  ...
  2.  Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3.  ....
  4.  ...

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Durch die Unkenntlichmachung (Verpixelung) von Gesichtern und Kennzeichen wird dem hin und wieder möglicherweise entgegenstehenden berechtigten Interesse eines Betroffenen Genüge getan.

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Allgemeines:


Urheberrechtsschutz - Bilder/Fotos

Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich am 13./14. November 2008 in Wiesbaden:
Datenschutzrechtliche Bewertung von digitalen Straßenansichten insbesondere im Internet


Spiegel Online Netzwelt vom 13.11.2009: Street View
- Schweizer Datenschützer verklagt Google
In Googles Straßenfoto-Atlas sind Schweizer vor Krankenhäusern, Gefängnissen und Schulen zu sehen - dagegen will der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte nun klagen. Google habe die geforderten Verbesserungen abgelehnt. ...


Und hier die Krone an plumpestem Populismus aus Bayern:
Focus Online Digital vom 06.02.2010:
- Google-Kritik - „Kein Geheimdienst würde so ungeniert auf Bilderjagd gehen“
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner wirft Google millionenfache Verletzung der Privatsphäre vor und will gegen Google Street View gesetzlich vorgehen....


Spiegel Netzwelt vom 06.03.2010
- Kritik an Street View - Aigner verschärft ihre Google-Schelte
Neue Forderungen an Google: Schon bevor das Unternehmen Fotos von Häusern ins Netz stelle, müssten die Bürger umfassend informiert werden, verlangt Verbraucherministerin Ilse Aigner im SPIEGEL. Google will das deutsche Street View noch dieses Jahr starten. ...


   Kommentar: Jeder staatlich-militärisch oder sonst gewerblich oder wissenschaftlich eingesetzte Satellit macht von oben - also jenseits jeglicher Gartenhecke - und abhängig vom Aufnahmewinkel auch von der Seite (Blick ins Wohnzimmer) hochaufgelöste Aufnahmen, auf denen zentimetergroße Gegenstände gestochen scharf zu erkennen sind. Frau Aigners Gesicht, wenn sie im Garten sitzt, wird dabei nicht verpixelt, man kann sogar auf den Bildern lesen, was sie in ihren Geheimakten gerade liest! Und das in zeitnahen bewegten Echtzeitbildern und nicht auf Jahre alten Momentaufnahmen! Was für ein verspieltes Gadget ist dagegen Google Street View. Warum müssen wir Minister haben, die entweder geistig-technisch noch im vorigen Jahrhundert leben oder aber die Verbraucher absichtlich verdummen, indem sie über die wesentlich intimeren Fotoaufnahmen der Geheimdienste und Satellitenfirmen schweigen? Zur Zeit wird die Erde permanent von ca. 930 erdnahen Satelliten umkreist, davon sind mehr als ein Drittel rein kommerziell unterwegs, so dass deren Bilder keinerlei Daten- oder Geheimnisschutz unterliegen.

Konrad Lischka in Spiegel Online Netzwelt vom 08.02.2010:
- Street-View-Debatte - Brüllen gegen Google
Schlimmer als jeden Geheimdienst nennt Verbraucherschutzministerin Aigner Google. Das ist falsch und beispielhaft für die Angstdebatte über die Digitalisierung: Politiker sprechen über Verbote, aber nie über die Abwägung von Grundrechten - und reden damit konsequent am Kern des Problems vorbei. ...


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Geolokalisation:


Konrad Lischka in Spiegel Online vom 22.04.2010:
- Google-Debatte - Datenschützer kritisieren W-Lan-Kartografie
Große Aufregung um Uralt-Technik: Datenschützer werfen Google vor, mit Street-View-Wagen widerrechtlich auch die Position von Funknetzen zu erfassen. Deutsche Forscher und Unternehmen machen das seit Jahren - bislang unbehelligt. ...


Konrad Lischka in Spiegel Online vom 24.04.2010:
- Neue Street-View-Kontroverse - Juristen verteidigen Googles Hotspot-Vermesser
Googles Street-View-Autos erfassen im Vorbeifahren auch alle W-Lan-Hotspots - sehr problematisch, finden manche Datenschützer. Doch die meisten juristischen Experten widersprechen. Ist die Aufregung über die Netzwerk-Kartierer schlicht Hysterie? ...


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Rechtsprechung zu Gebäudeaufnahmen:


Fotos und Videoaufnahmen von Gebäuden, Parks und öffentlichen Kunstwerken

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