Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug
Für ausländische Unternehmer bietet es sich an, gegenüber deutschen Verbrauchern als deutsches Unternehmen zu erscheinen, weil dies in vielerlei Hinsicht einen gewissen Vertrauensvorschuss bietet.
Sie müssen dabei allerdings einige Besonderheiten des deutschen GmbH-Rechts beachten:
- Inwieweit ist eine Sitzverlegung innerhalb der EU möglich?
- Kann der Verwaltungssitz sich im Ausland befinden?
- Müssen die Gesellschafter einen Wohnsitz im Inland haben?
- Müssen der oder die Geschäftsführer im Inland wohnen?
Allein wegen der Komplexität des deutschen Steuerrechts - auf das in diesem Lexikon nicht eingegangen wird - erscheint es als unumgänglich, dass ein Webshopbetreiber, der eine Firma in Deutschland errichtet, die Hilfe eines Steuerfachmanns in Anspruch nimmt.
Gliederung:
Sitzverlegung ins Ausland:
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- OLG München v. 04.10.2007:
Die Verlegung des Satzungssitzes einer nach deutschem Recht gegründeten GmbH in einen anderen Mitgliedstaat der EU (hier: Portugal) kann nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen werden. Daran hat sich durch die neuere Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt “de Lasteyrie du Saillant” und “Sevic”) zur Niederlassungsfreiheit nichts geändert.