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Betreiberhaftung - Bewertung im Internet - Hyperlinks - Impressum - Urheberrechtsschutz - Webdesign - Wettbewerb - Widerrufsdesign DisclaimerDas in seiner Wirksamkeit am meisten überschätzte Instrument vieler Webdesigner und Webseitenbetreiber ist ein Disclaimer, mit dessen Hilfe man hofft, der Haftung für Links auf rechtswidrige Inhalte zu entgehen. Die inflationäre Benutzung von Disclaimern geht zurück auf ein offensichtlich missverstandenes Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 - 312 O 85/98 -. In diesem Urteil hatte das Gericht allerdings gerade eine Haftung des Beklagten bejaht, weil sein Hinweis auf die Verantwortung des Autors des verlinkten Textes keine ausreichende Distanzierung darstellte. Der Berliner Datenschutzbeauftragte warnt denn auch vor allzu unbedenklicher Linksetzung bei gleichzeitiger Verwendung eines der üblichen Disclaimer: "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aufgrund der weitgehend unklaren Rechtslage hinsichtlich der Verantwortlichkeit für Links keine Garantie dafür übernehmen können, dass ein Anbieter sich durch die Aufnahme unseres Disclaimers in sein Angebot wirksam von der Verantwortung für Inhalte Dritter, auf die aus dem eigenen Angebot links gesetzt werden, freizeichnen kann." Gliederung: Allgemeines: - nach oben -
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