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Datenschutz
- Datenbankschutz
- Hackertools
Datenzerstörung - Datenvernichtung - Schadensersatz - Löschung von Vorratsdaten
Gliederung:
Allgemeines: - nach oben -
Vorratsdatenlöschung: - nach oben -
- Datenschutz
- ISP - Internet Service Provider
- IP-Adresse
- Urheberrechtsschutz
- Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch
- LG Hamburg v. 11.03.2009:
Ein Accessprovider, der die Verkehrsdaten einer Verbindung grundsätzlich nach dem Verbindungsende löscht mit der Folge, dass die Verkehrsdaten für ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG nicht mehr zur Verfügung stehen, ist nach Darlegung der übrigen Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs für zu erwartenden Verletzungen einer konkreten urheberrechtlich geschützten Leistung in Internet-„Tauschbörsen“ verpflichtet, „auf Zuruf“ aus einer laufenden Verletzungsverbindung die dann noch vorhandenen Verkehrsdaten bis zur Beendigung das Auskunftsverfahren mit dem vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren vorzuhalten. Das bedingt in zumutbarem Rahmen auch die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen, um auf Zuruf zeitnah reagieren zu können. Datenschutzrechtliche Regelungen stehen dieser Verpflichtung nicht entgegen.
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