Webshoprecht.de



A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Werbung mit CE-Kennzeichen

CE-Kennzeichen




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Medizinprodukte
-   Fußbodenheizmatten



Einleitung:


Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder EU-Importeur gemäß EU-Verordnung Nr. 765/2008",

   „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

Trägt ein Produkt des CE-Kennzeichen, darf es überall in der EU vertrieben werden. Mit dem Zeichen zusammen mit der dazugehörigen sog. EU-Konformitätserklärung wird bestätigt, dass das gekennzeichnete Produkt den harmonisierten EU-Mindestvorschriften entspricht.




„ Die Bewerbung von Produkten mit „CE-geprüft" oder ähnlichen Wendungen wird allgemein als irreführend angesehen, weil die CE-Kennzeichnung nicht über die in ihr enthaltene Eigenäußerung des Herstellers oder Importeurs hinausgeht und keine irgendwie neutrale Zertifizierung damit verbunden ist.

- nach oben -



Weiterführende Links:


Handel mit Elektrogeräten

Verordnung 765/2008/EG (CE-Verordnung - deutsch)

Verordening 765/2009/EG (CE-verordening - Nederlands)

Kennzeichnungspflichten - Verbraucherinformationen bei Elektro- /Haushaltsgeräten

Einzelne Werbeaussagen

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

- nach oben -



Allgemeines:


LG Stendal v. 13.11.2008:
Bei dem CE-Kennzeichen handelt es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers mit dem dieser die Konformität des Produkts mit geltenden europäischen Richtlinien bestätigt. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar. Angaben über amtliche und behördliche Prüfungen und Zulassungen sind im hohen Maße geeignet, den Verkehr von der Güte und Brauchbarkeit einer Ware zu überzeugen. Sie verstoßen daher gegen § 5 UWG, wenn sie nach Inhalt und Darstellung geeignet sind, den Verkehr irre zu führen. Durch die Verwendung der Formulierung "CE-geprüft“ neben dem abgebildeten Produkt, entsteht für den unbefangenen Betrachter der Eindruck, eine neutrale Stelle habe eine Prüfung vorgenommen, ohne dass es darauf ankommt, in welche Richtung diese Prüfung stattgefunden hat.




OLG Frankfurt am Main v. 21.06.2012:
Die Angabe "CE-geprüft" für ein Produkt ist irreführend, wenn der Verwender mit dem CE-Zeichen lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften bestätigt. Irreführende Angaben überschreiten stets die Spürbarkeitsgrenze im Sinne von § 3 Abs. 2 UWG.

LG Landau v. 06.11.2013:
Die Werbeaussage „CE-geprüft“ ist irreführend, wenn in Bezug auf die CE-Kennzeichnung eine Überprüfung durch eine unabhängige Stelle und die Erteilung eines entsprechenden Prüfsiegels nicht stattgefunden haben.

OLG Düsseldorf v. 25.02.2016:
Zwar darf allein aus der einer gesetzlichen Verpflichtung entsprechenden (eine bloße Konformitätserklärung des Herstellers beinhaltenden) Anbringung eines CE-Zeichens keine Irreführung unter dem Aspekt des „Werbens mit einer Selbstverständlichkeit“ abgeleitet werden. Jedoch hat der Werbende jedwedes „Beiwerk“ zu unterlassen, das geeignet ist, irrige Vorstellungen des Verbrauchers betreffend die Bedeutung des CE-Zeichens hervorzurufen bzw. noch zu verstärken. - Aus vorstehenden Gründen darf der Hinweis auf ein CE-Zeichen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit in der Werbung ebenfalls enthaltenen Hinweisen auf echte Prüfsiegel verortet werden.

- nach oben -





Medizinprodukte:


Medizinprodukte

- nach oben -



Fußbodenheizmatten:


OLG Frankfurt am Main v. 23.03.2017:
Fußbodenheizmatten, die zum Einbau in eine Fußbodenkonstruktion bestimmt sind, bedürfen der CE-Kennzeichnung; dies gilt - auch für die bis zum 19. April 2016 geltende Rechtslage - selbst dann, wenn die Matte nach der Bedienungsanleitung durch einen Elektriker an das Stromnetz angeschlossen werden soll. Angebot und Vertrieb einer solchen Matte ohne CE-Kennzeichnung begründen den Vorwurf unlauteren Verhaltens nach § 3a UWG.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum