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Auktionsplattformen/eBay - Fernabsatz - Markenwarenvertrieb - Preisangaben - Umsatzsteuer/MwSt - Unternehmer/Verbraucher - Vertragsabschluss - Wettbewerb - Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung Verkäufe an Unternehmen oder Verbraucher - B2B - Beschränkung des AdressatenkreisesDer Onlinehandel zwischen Unternehmern unterliegt anderen gesetzlichen Regelungen als der Onlinehandel mit Verbrauchern als Abnehmern. Viele zwingende Regelungen für den Fernabsatzhandel mit Verbrauchern finden auf den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an Unternehmen keine Anwendung, wie beispielsweise das Widerrufsrecht oder die Pflicht, die Endpreise so anzugeben, dass darin bereits die Mehrwertsteuer und die Versandkosten enthalten sind. Auch bei der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Händler im sog. B2B-Verkehr (business-to-business) freier. Unternehmer können untereinander alles frei vereinbaren und somit auch in Geschäftsbedingungen niederlegen, was nicht die wesentlichen Kernregelungen der verschiedenen Vertragstypen antastet. Nur im Hinblick auf die Einhaltung dieser Kerngedanken findet bei beidseits unternehmerischen Geschäftsbedingungen eine gerichtliche Inhaltskontrolle statt. RA Jens Barkemeyer, Praxisleitfaden zu den rechtlichen Fallstricken bei der Gestaltung von Websites und Online-Shops, 2010, Seite 31: Je nachdem, ob das eigene Waren-/Dienstleistungsangebot also zu einem nicht unerheblichen Teil auch Unternehmer anspricht, kann es sinnvoll sein, den Verkauf an Unternehmer abweichend zu regeln. Beide Bereiche sollten am besten durch getrennte Online-Shops und getrennte AGB voneinander abgegrenzt sein. Sofern der Verkauf trotzdem unbedingt über denselben Online-Shop erfolgen soll, ist besondere Vorsicht in Bezug auf Preisangaben, Pflichtinformationen und AGB-Regelungen anzuwenden, da es bei einer Vermischung der beiden Kundenkreise schnell zu Intransparenzen und Irreführungen der Kunden kommen kann.
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