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Gesetzestexte - Erläuterungen - MDStV-Bestimmungen Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 20. Dezember 2001 (Medienstaatsvertrag - MDStV) Vorbemerkung: Das neue Telemediengesetz - TMG - (Artikel 1 des Elektronischen-Geschäftsverkehrs-Vereinheitlichungsgesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179)) ist am 01.03.2007 in Kraft getreten und führt für die Tele- und Mediendienste sowie die Bestimmungen des Teledienstedatenschutzes geltenden Vorschriften zusammen, sodass die entsprechenden Bestimmungen des TDG, des TDDSG und des MDStV wegfallen. Jedoch behalten im Hinblick auf die nahezu wörtliche Übernahme der ersetzten Bestimmungen die Kommentierungen und die Rechtsprechung zum TDG und zum MDStV nach wie vor ihre Gültigkeit. |
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