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Erläuterungen
Gesetzestexte und sonstige Normen
Vorbemerkung:
Das neue
Telemediengesetz - TMG - (Artikel 1 des Elektronischen-Geschäftsverkehrs-Vereinheitlichungsgesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179)) ist am 01.03.2007 in Kraft getreten und führt für die Tele- und Mediendienste sowie die Bestimmungen des Teledienstedatenschutzes geltenden Vorschriften zusammen, sodass die entsprechenden Bestimmungen des TDG, des TDDSG und des MDStV wegfallen.
Jedoch behalten im Hinblick auf die nahezu wörtliche Übernahme der ersetzten Bestimmungen die Kommentierungen und die Rechtsprechung zum TDG und zum MDStV nach wie vor ihre Gültigkeit.
Im Juni 2011 hat das Europäische Parlament die endgültige Fassung der neuen Richtlinie über Verbraucherrechte verabschiedet; es steht nun nur noch die Zustimmung des Europäischen Rates aus. Somit kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Jahre 2013 die nationalen Gesetzgeber dafür sorgen werden, dass dann in Europa ein vollharmonisiertes E-Commerce-Verbraucherrecht bestehen wird.
Text der vom Parlament verabschiedeten Fassung (Deutsch)
Text der vom Parlament verabschiedeten Fassung (Niederländisch)
Die Richtlinie enthält auch eine Muster-Widerrufsbelehrung sowie ein Formular für den Widerruf.
Anhang I zur Richtlinie Verbraucherrechte 2011 - Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts (Deutsch)
Bijlage I Richtlijn consumentenrechten 2011 - Informatie betreffende de uitoefening van het recht van herroeping (Niederländisch)
Widerrufsformular 2011 (Deutsch)
Model van een herroepingsformulier (Niederländisch)
Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union:
Deutsche Rechtsnormen:
Notwendige E-Mail-Angaben gem. dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (
EHUG):
Überholt durch das seit dem 01.03.2007 in Kraft befindliche TMG: